Grund für die Kündigung sind die Verletzung der bauvertraglichen Kooperationspflichten, fehlende Ausführungs-, Werk- und Montageplanungen und mangelhafte Klinkerarbeiten im Innenhof 2 der Gesamtschule. Trotz Fristsetzung und Kündigungsandrohung sind die fehlenden Planunterlagen und Mängelbeseitigungsarbeiten nicht durchgeführt worden. Mit ständig, aus Sicht der Verwaltung, zum Teil unbegründeten Behinderungsanzeigen sind dringend erforderliche Baumaßnahmen wie die Klinkerarbeiten an den eingeschossigen Gebäudeteilen an der Büssing- und Kolpingstraße nicht rechtzeitig ausgeführt worden, so dass jetzt, sollte eine kurzfristige Neuvergabe der Klinkerarbeiten nach der ausgesprochenen Kündigung nicht gelingen, kostenaufwendige Sicherungen vorgenommen werden müssen.
„Das wir jetzt den Gebäudebestand und damit die neu hergestellten Bereiche der Oberstufe gegen die nasse und feuchte Jahreszeit absichern müssen, ist mehr als ärgerlich, zumal wir wieder einen sehr trockenen Sommer hatten und diese Arbeiten ohne Probleme hätten ausgeführt werden können“, so Bürgermeister Jürgen Bernsmann. „Dies ist sicherlich auch zum Teil auf die Versäumnisse des Architekten zurück zu führen, aber in den letzten Wochen, nachdem der städtische Fachbereich 'Immobilien und Betriebe' die Planung und Bauleitung übernommen hat, war das Rohbauunternehmen nicht bereit, trotz wiederholter Aufforderungen, die Arbeiten auszuführen“.
Statt der notwendigen Klinkerarbeiten wurden die Arbeiten zur Herstellung eines Betonbalkens durch das Rohbauunternehmen vorbereitet und damit die Arbeit anderer Bauunternehmen behindert. Durch das eigenmächtige Aufstellen eines Gerüstes wurde beispielsweise der Bagger des Gartenbauunternehmens im Innenhof 2 eingeschlossen. Trotz entsprechender Hinweise bedurfte es einer weiteren Fristsetzung mit Androhung der Selbstvornahme, bis das Rohbauunternehmen das Gerüst teilweise entfernte und die Gartenarbeiten im Innenhof 2 abgeschlossen werden konnten.
Um die Gebäudehülle zu schützen, müssen die Klinkerarbeiten schnellstmöglich durchgeführt werden. Diese werden daher von der Stadt Rhede in Form einer Interimsvergabe ausgeschrieben. Für alle weiteren Rohbauarbeiten erfolgt eine europaweite Ausschreibung.