Am Donnerstag, 25. Februar haben Volker Meerkötter und Andreas Rudde, Verkehrssicherheitsberater der Kreis Polizei Borken, ein Graffiti auf dem Radweg an der Krechtinger Straße, Höhe Alter Postweg, angebracht. Mit diesem und weiteren Graffitis, die in der kommenden Woche auf verschiedenen Radwegen in Rhede gesprüht werden, machen die Stadt Rhede und die Polizei auf das Risiko des „Geisterradelns“ aufmerksam. Zur Frage: „Geisterradeln – was ist das?“. Mit „Geisterradeln“ wird das Radfahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, z.B. auf Rad- oder Fußwegen bezeichnet.
Eva Giesen vom Fachbereich Bau, Ordnung und Umwelt der Stadt Rhede berichtet, dass es mehrere Stellen in Rhede gibt, wo Radfahrerinnen und Radfahrer die falsche Seite benutzen: „Gründe hierfür gibt es verschiedene,“ so Eva Giesen, „manchmal ist es bequemer, da der Weg zur nächsten Kreuzung so schneller zu erreichen ist. Mancher fühlt sich aber auch vermeintlich sicherer, da sie oder er nicht noch eine womöglich viel befahrene Straße queren muss. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Kreuzung „Krechtinger Straße, Alter Postweg, Stoppacker“. Wer eben Geld oder Brötchen geholt hat und dann Richtung Bocholt weiterfährt, nimmt schnell mal den kürzeren Weg und quert nicht erst die Krechtinger Straße und anschließend noch zwei Ampeln.“ Dabei ist vielen jedoch das Risiko ihres Handelns nicht bewusst. Autofahrer oder auch andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die aus einer Straßeneinmündung oder einer Grundstücksausfahrt kommen, haben ihren Aufmerksamkeitsschwerpunkt auf der linken Seite. So kommt es immer wieder zu Zusammenstößen mit Geisterradlern. Bürgerinnen und Bürger melden sich regelmäßig bei der Polizei und der Stadt und berichten hiervon. Die Gefahrenpunkte in Rhede liegen an folgenden Straßen:
- Dännendiek – Südstraße – Bocholter Straße
- Bahnhofstraße – Krechtinger Straße – Rheder Straße
- Barloer Straße
- Krommerter Straße (von der Einmündung zur Straße „An der Aa“ bis zur Rheder Straße).
Diese Aktion gibt es bereits in mehreren Städten im Kreis, neben Borken und Bocholt, haben die Verkehrssicherheitsberater der Polizei die Graffitis auch schon in Ahaus, Gronau und Stadtlohn angebracht. „Die Reaktionen auf die Aktion sind durchweg positiv.“, schildert Andreas Rudde.
Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass Radfahrerinnen und Radfahrer vorhandene, ausgewiesene Radwege nutzen müssen. Dies können gemeinsame Geh- und Radwege als auch getrennte Geh- und Radwege sein. Dabei ist es nicht erlaubt, diese in entgegengesetzter Richtung zu nutzen. Es sei denn, dies ist ausdrücklich durch das Zeichen „Radfahrer frei“ gekennzeichnet. Gehwege dürfen von Radfahrerinnen und -fahrern nur genutzt werden, wenn diese hierfür durch das vorgenannte Zeichen freigegeben worden sind. Benutzen müssen Radfahrerinnen und Radfahrer diesen nicht. „Das ist vielen Autofahrerinnen und -fahrern nicht bewusst,“ so Giesen. „Daher erhalten wir oft Beschwerden, dass Radlerinnen und Radler ‚angehupt‘ worden sind oder von Autofahrerinnen und -fahrern, dass die Radlerinnen und Radler nicht den Radweg genutzt hätten. Als Beispiel sei hierfür die Münsterstraße genannt.“
Drohen Geisterfahrerinnen und -fahrern Konsequenzen? Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht für die verschiedenen Formen von Geisterradlerinnen und -radlern unterschiedliche Bußgelder vor. Dies ist unter anderem davon abhängig, ob es durch das Fehlverhalten zu einer Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerinnen beziehungsweise -teilnehmer kam oder gar ein Unfall die Folge war.