Nach der aktuell gültigen Coronaschutzverordung des Landes NRW treten mit Erreichen der "Gefährdungsstufe 2" (Inzidenzwert von 50) verschärfte Schutzmaßnahmen in Kraft. Der Kreis Borken hat am 21.10.2020 die Gefährdungsstufe 2 ausgerufen, somit gelten seit Donnerstag, 22.10.2020, folgende strengere Corona-Regeln für Rhede:
- Maskenpflicht: Bei Veranstaltungen und Versammlungen, dies gilt auch am Platz und auch bei Versammlungen in Gaststätten. Auf dem Wochenmarkt und als Zuschauer bei Sportveranstaltungen. Darüber hinaus wird überall dort, wo der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann, das Tragen einer Maske dringend empfohlen.
- Begrenzung der Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen (Sport, Theater, Kino und so weiter) auf 100 Personen (andernfalls besonderes Hygieneschutzkonzept notwendig),
- Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum auf maximal 5 Personen oder wie bisher Personen aus 2 häuslichen Gemeinschaften oder ausschließlich Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Eheleute, Lebenspartner,
- Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr für Gastronomiebetriebe sowie für den gleichen Zeitraum ein generelles Verkaufsverbot von Alkohol,
- Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Feste aus herausragendem Anlass auf 10 Teilnehmer in Gaststätten oder angemieteten Räumen. Zudem wird dringend empfohlen, Treffen in privaten Räumen auf ein Minimum zu beschränken,
- Kegeln nur noch mit 5 Personen erlaubt,
- im „regulären“ Gaststättenbetrieb maximal nur noch 5er Tische (Ausnahme: Familie oder 2 Haushalte).
Die Rheder Wirtinnen und Wirte sind mit ihren Vorkehrungen in Sachen Hygiene und Abstand auch mit Blick auf die schärferen Corona-Regeln grundsätzlich gut aufgestellt und erfüllen in puncto Sicherheit die gestellten Anforderungen.