Am Mittwoch, 27. November, berichteten S. Delija und K. Schroer vom Team Soziale Leistungen und Integration der Stadt Rhede im Ausschuss für Soziales, Bildung und Sport über die Unterbringungssituation von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Obdachlosen in Rhede sowie über das Migrationspaket.
Die Zuweisungen von Flüchtlingen und Asylbewerbern haben in den Jahren nach der Flüchtlingswelle von 2015 (rund 320 Zuweisungen) bereits stark nachgelassen. Und auch in diesem Jahr hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr nochmals fast halbiert. Bisher wurden Rhede in 2019 22 Flüchtlinge und Asylbewerber zugewiesen. Diese Zuweisung erfolgt über eine von der Bezirksregierung Arnsberg festgelegte Quote. Da diese Quote in Rhede nicht zu 100% erfüllt wird, ist es notwendig, weiterhin freie Kapazitäten an Unterbringungsmöglichkeiten vorzuhalten und somit auch kurzfristig handlungsfähig zu bleiben. Zum Teil handelt es sich um Gemeinschaftsunterkünfte mit gemeinsamer Küche und gemeinsamen Sanitäranlagen. In diesen finden der Stadt Rhede zugewiesene Flüchtlinge und Asylbewerber ihre erste Unterkunft. Die Anmietung von Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt ist nach positivem Abschluss des Asylverfahrens möglich.
Unter anderem durch Eigeninitiative der berechtigten Personen, durch ehrenamtliches Engagement und durch Mithilfe des städtischen Teams Soziale Leistungen und Integration konnten einige Flüchtlinge eigenen Wohnraum finden. Vor diesem Hintergrund war es der Stadt Rhede in diesem Jahr möglich, Verträge von sieben angemieteten Unterkünften zu kündigen und zwei städtische Unterkünfte zu veräußern.
Die städtischen beziehungsweise die angemieteten Objekte dienen zur Unterbringung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und von Obdachlosen. In diesem Jahr sind in Rhede sechs Personen obdachlos geworden und mussten zeitweise in städtischen Unterkünften untergebracht werden. Zu obdachlosen Personen zählen zudem jene, deren Asylverfahren positiv abgeschlossen worden ist. Somit gelten von den aktuell 212 in städtischen Unterkünften lebenden Personen 116 Personen als obdachlos und sind auf Wohnungssuche.
Neben der Suche nach einer geeigneten Unterkunft sind insbesondere Flüchtlinge auf der Suche nach Arbeit. Den Zugang zum Arbeitsmarkt sollen die Änderungen im Migrationspaket erleichtern, zum einen durch Förderung von Berufsausbildungen und Ausbildungsvorbereitungen, zum anderen durch Sprachförderungen. Des Weiteren besteht mit dem Aufenthaltsgesetz die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen einer qualifizierten Ausbildung eine sogenannte Ausbildungsduldung zu erhalten. Ähnlich verhält sich dies bei der Beschäftigungsduldung, die Menschen, die einen Arbeitsvertrag nachweisen können, den Aufenthalt für 30 Monate sichert. Für beide Duldungsformen ist die Identitätsklärung zwingend notwendig.