Im Rahmen des Zensus 2022 werden stichprobenartig – bei rund zehn Prozent der Bevölkerung – Daten gewonnen, die nicht in Registern enthalten sind. Hierzu zählen unter anderem personen-, erwerbs- und bildungsstatistische Daten. Aufgabe der Erhebungsbeauftragten ist es, die Befragungen vor Ort durchzuführen. Sie besuchen die betreffenden Personen an den in der Stichprobe ausgewählten Anschriften und führen im erforderlichen Umfang die Interviews durch. Für die Beantwortung der Fragen besteht Auskunftspflicht.
Die Erhebungsbeauftragten werden vor der Befragung ausführlich geschult und müssen sich verpflichten, das Statistikgeheimnis zu wahren. Die Erhebungsbeauftragten sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig, erhalten allerdings eine Aufwandsentschädigung. Diese wird im Regelfall cira fünf Euro bis neun Euro pro auskunftspflichtiger Person (je nach Fallkonstellation) betragen. Sonderbereiche werden separat abgerechnet.
Der Kreis Borken ist für die Vorbereitung und Durchführung der Zensus-Erhebungen zuständig. Dafür hat er eine abgeschottete örtliche Erhebungsstelle eingerichtet. Für die Befragung im gesamten Kreis Borken sind rund 350 Erhebungsbeauftragte erforderlich. Die Stadt Rhede unterstützt den Kreis Borken bei der Anwerbung von Erhebungsbeauftragten.
Weitere Informationen zum Zensus erhalten Sie unter - siehe Link.
Sie interessieren sich für die Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte/r im Rahmen des Zensus 2022, dann nutzen Sie das Online-Formular unter - siehe Link.
Fragen zur Aufgabe der Erhebungsbeauftragten beantworten die Mitarbeiterinnen des Rheder Ratsbüros unter der Telefonnummer 02872/930-205 oder per E-Mail an zensus2022@rhede.de.