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CORONA: Wissenswertes rund um das Virus
Allgemeine Informationen zu SARS CoV-2
Das Robert-Koch-Institut (RKI) beantwortet auf seiner Homepage häufig gestellte Fragen [FAQ Coronavirus RKI ]:
Was bedeutet es für Deutschland, wenn sich das Coronavirus SARS-CoV-2 hierzulande zunehmend ausbreitet?
Es ist offen, wie viele Menschen sich insgesamt in Deutschland mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren werden. Schätzungen gehen von bis zu 70 % der Bevölkerung aus, es ist allerdings unklar, über welchen Zeitraum dies geschehen wird. Grundlage dieser Schätzungen ist die so genannte Basisreproduktionszahl von COVID-19. Sie beträgt 2-3. Das bedeutet, dass eine ansteckende Person 2 bis 3 weitere Personen ansteckt. Wenn sich nun ein solcher Erreger in einer homogenen Bevölkerung ohne jegliche Gegenmaßnahmen ausbreitet, dann würde die Ausbreitung erst dann aufhören, wenn von 50 % bis zu 70 % einer als vollkommen empfänglich angenommenen Bevölkerung nicht mehr empfänglich ist, das heißt sich angesteckt hat und dann immun geworden ist.
Die Auswirkungen für Deutschland lassen sich nicht vorhersagen: Es könnte schwerer als bei einer schweren Grippewelle werden, das Geschehen könnte aber auch milder verlaufen, das ist nicht vorhersehbar.
Welche Länder/Regionen sind von Erkrankungen mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) betroffen?
Aktuelle Fallzahlen, betroffene Länder und Informationen zu internationalen Risikogebieten beziehungsweise besonders betroffenen Gebieten in Deutschland sind unter www.rki.de/covid-19-fallzahlen und www.rki.de/covid-19-risikogebiete zu finden.
Was ist über den Erreger und die Krankheit bekannt?
Informationen zu SARS-CoV-2 (offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) und COVID-19 (offizielle Bezeichnung der Erkrankung durch das neuartige Coronavirus) sind im Steckbrief zu COVID-19 zusammengefasst. Das Dokument wird fortlaufend aktualisiert.
Was muss getan werden, um der Erkrankungswelle bestmöglich zu begegnen?
Die Vorbereitungen auf eine weitere Verbreitung in Deutschland sollten auf allen Ebenen intensiviert werden:
Kliniken, niedergelassene Ärzte
- Pandemiepläne überprüfen
- organisatorische Abläufe vorbereiten
- Orientierung bieten hier die Influenza-Pandemiepläne, die es auf allen Ebenen geben sollte, und die Planungshilfen und Maßnahmenoptionen in der Ergänzung zum Nationalen Pandemieplan – COVID-19.
Labore
- SARS-CoV-2 auch in die Differentialdiagnostik mit einbeziehen
- Das RKI untersucht im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Influenza Proben von Patienten mit Grippesymptomen ebenfalls auf SARS-CoV-2.
Bürgerinnen und Bürger
- Sich über die Situation informieren, auf den Internetseiten öffentlicher Stellen, die qualitätsgesicherte Informationen anbieten, zum Beispiel Bundesgesundheitsministerium und Landesgesundheitsministerien, Robert Koch-Institut, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Über die Situation vor Ort informiert das zuständige Gesundheitsamt, wenn es erforderlich sein sollte
- Vorgaben der Behörden befolgen
- Keine zweifelhaften Social-Media-Informationen verbreiten
- Eine gute Händehygiene praktizieren, sich an die Husten- und Niesregeln halten
- Aufs Händeschütteln verzichten
- Sich möglichst wenig ins Gesicht fassen, um etwaige Krankheitserreger nicht über die Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund aufzunehmen
- Abstand halten von Menschen, die sichtbar an einer Atemwegserkrankung leiden
- Generell bei Atemwegssymptomen zu Hause bleiben.
Welche Altersgruppen sind besonders betroffen?
Informationen zum Krankheitsverlauf, betroffenen Altersgruppen und zu Risikogruppen sind im Steckbrief zu COVID-19 abrufbar, Abschnitt „2. Krankheitsverlauf und demografische Einflüsse“.
Siehe auch Hilfestellung für Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf und Prävention und Management von Erkrankungen in Alten- Und Pflegeheimen.
Was ist über COVID-19 bei Kindern und Schwangeren bekannt?
Bisherigen Daten zufolge ist die Symptomatik von COVID-19 bei Kindern deutlich geringer ausgeprägt ist als bei Erwachsenen. Zum tatsächlichen Beitrag von Kindern und Jugendlichen an der Transmission in der Bevölkerung liegen keine Daten vor. Aufgrund der hohen Kontagiosität des Virus und dem engen Kontakt zwischen Kindern und Jugendlichen untereinander erscheint es jedoch plausibel, dass Transmissionen stattfinden.
Schwangere scheinen der WHO und deren Daten aus China zufolge kein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu haben. Es gibt bislang keine Hinweise darauf, dass COVID-19 auf das Kind im Mutterleib übertragbar ist. Eine Übertragung auf das neugeborene Kind ist über den engen Kontakt und eine Tröpfcheninfektion möglich, bisher gibt es jedoch keine Nachweise von SARS-CoV-2 in der Muttermilch. Die Datenlage ist derzeit aber noch nicht ausreichend, um diese und andere Fragen zu COVID-19 in der Schwangerschaft sicher zu beantworten.
Kann man sich gegen COVID-19 impfen lassen?
Momentan steht kein Impfstoff zur Verfügung, der vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus schützt. Weltweit wird intensiv an solchen Impfstoffen gearbeitet. Wann ein Impfstoff zum Schutz vor COVID-19 verfügbar sein wird, ist derzeit noch nicht zu sagen.
Während der aktuellen COVID-19-Pandemie wird das Gesundheitssystem stark belastet. Es ist daher wichtig, einen möglichst guten allgemeinen Gesundheitszustand in der Bevölkerung zu erhalten, damit möglichst wenig zusätzliche ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss. Ein umfassender Impfschutz gemäß der aktuellen STIKO Empfehlungen kann dazu beitragen. Es ist daher sinnvoll den Impfstatus zu überprüfen und gegebenenfalls versäumte Impfungen nachzuholen. Dies gilt besonders für Impfungen, die vor Infektionen der Atmungsorgane schützen, sowie allgemein für vulnerable Personengruppen (siehe auch „Was bringt die Pneumokokken-Impfung in der aktuellen COVID-19-Pandemie?“).
Bei Arztkontakten zur Inanspruchnahme dieser empfohlenen Impfungen sollte vorher telefonisch geklärt werden, dass der Praxisbesuch ohne Kontakt zu Patienten mit Symptomen eines respiratorischen Infekts stattfinden kann und ob Impfstoff verfügbar ist.
Was bringt die Pneumokokken-Impfung in der aktuellen COVID-19-Pandemie?
Die Pneumokokken-Impfung schützt nicht vor COVID-19. Allerdings können Pneumokokken-Infektionen zu schweren Lungenentzündungen und Sepsis führen und die Versorgung der Patienten auf einer Intensivstation gegebenenfalls mit Beatmung erfordern. Dies gilt es gerade bei einem ohnehin schon über die Maßen belasteten Gesundheitssystem zu vermeiden. Die STIKO empfiehlt – unabhängig von der COVID-19-Pandemie - für alle Personen, die ein erhöhtes Risiko für Pneumokokken-Erkrankungen haben, eine entsprechende Impfung. Es ist zudem plausibel, dass die Pneumokokken-Impfung eine bakterielle Superinfektion durch Pneumokokken bei Patienten mit COVID-19 verhindern kann. Bei Influenza-Erkrankungen sind bakterielle Superinfektionen durch Pneumokokken eine bekannte Komplikation. Die aktuelle Datenlage ist jedoch unzureichend um einzuschätzen, wie häufig solche Superinfektionen bei COVID-19 Patienten vorkommen.
Aktuell sind Pneumokokken-Impfstoffe in Deutschland nur sehr eingeschränkt verfügbar. Daher sollten zurzeit prioritär Personen geimpft werden, die ein besonders hohes Risiko für Pneumokokken-Erkrankungen haben.
Prioritär geimpft werden sollen:
- Säuglinge und Kleinkinder bis zum Alter von 2 Jahren mit Prevenar 13 oder Synflorix
- Personen mit Immundefizienz, Senioren ab 70 Jahren und Personen mit chronischen Atemwegserkrankungen (zum Beispiel Asthma oder COPD) mit Pneumovax 23
Bei Arztkontakten zur Inanspruchnahme von Impfungen sollte vorher telefonisch geklärt werden, dass der Praxisbesuch ohne Kontakt zu Patienten mit Symptomen eines respiratorischen Infekts stattfinden kann und ob Impfstoffe verfügbar sind.
Warum sollten enge Kontaktpersonen 14 Tage in Quarantäne?
Eine weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Deutschland soll so weit wie möglich verhindert oder zumindest verlangsamt werden. Hierfür ist es notwendig, die Kontaktpersonen von labordiagnostisch bestätigten Infektionsfällen möglichst lückenlos zu identifizieren und – je nach individuellem Infektionsrisiko – ihren Gesundheitszustand für die maximale Dauer der Inkubationszeit (14 Tage) zu beobachten, wenn geboten auch in häuslicher Quarantäne. Das RKI gibt Empfehlungen zum Management von Kontaktpersonen, die durch das zuständige Gesundheitsamt unter Berücksichtigung der angestrebten Schutzziele an die Situation vor Ort angepasst werden können.
Das Gesundheitsamt legt im Einzelfall das konkrete Vorgehen für Kontaktpersonen fest. Zu den Empfehlungen des Gesundheitsamtes kann gehören, zu Hause zu bleiben, Abstand von Dritten zu halten, regelmäßige Händehygiene sowie eine gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume zu achten und Haushaltsgegenstände (Geschirr, Wäsche, und weitere) nicht mit Dritten zu teilen, ohne diese zuvor wie üblich zu waschen. Wenn die Möglichkeit besteht, sollte ein eigenes Badezimmer genutzt werde. Hygieneartikel sollten nicht geteilt werden und die Wäsche sollte regelmäßig und gründlich (übliche Waschverfahren) gewaschen werden. Es ist wichtig, die Husten- und Niesregeln einzuhalten. Für Sekrete aus den Atemwegen empfiehlt sich die Verwendung von Einwegtüchern.
Angehörige können die Kontaktperson im Alltag zum Beispiel durch Einkäufe unterstützen. Enger Körperkontakt sollte vermieden werden. Auch können sie helfen, indem sie für gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume sorgen und auf regelmäßige Händehygiene achten. Kontaktoberflächen wie Tisch oder Türklinken sollten regelmäßig mit Haushaltsreiniger gereinigt werden.
Wann sollte der Arzt den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus bei einem Patienten stellen, und wann ist eine Laboruntersuchung notwendig?
Das RKI hat eine Falldefinition und ein Flussschema erstellt, die umfangreiche Hilfestellung geben, bei welchen Patienten eine Laboruntersuchung auf das neuartige Coronavirus durchgeführt werden sollte.
Eine Laboruntersuchung auf SARS-CoV-2 ist dann angezeigt, wenn es sich bei den Betroffenen um begründete COVID-19-Verdachtsfälle handelt, das heißt, sie
- unspezifische Allgemeinsymptome oder akute respiratorische Symptome jeder Schwere UND innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten
und/oder
- akute respiratorische Symptome jeder Schwere mit oder ohne Fieber haben UND sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn in einem internationalen Risikogebiet bzw. in einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland aufgehalten haben. Diese sind unter www.rki.de/covid-19-risikogebiete abrufbar.
Bei Patientinnen und Patienten, die diese Kriterien nicht erfüllen, ist eine Laboruntersuchung auf SARS-CoV-2 in Betracht zu ziehen, wenn
- akute respiratorische Symptome jeder Schwere mit oder ohne Fieber UND Aufenthalt in Regionen mit COVID-19-Fällen (keine internationalen Risikogebiete bzw. in Deutschland besonders betroffene Gebiete) bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn vorliegen
oder
- klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie ohne Alternativdiagnose und ohne erfassbares Expositionsrisiko vorliegen.
Tests bei asymptomatischen Personen werden nicht empfohlen.
Wie wird eine Infektion mit SARS-CoV-2 labordiagnostisch nachgewiesen?
Für die Feststellung einer akuten Infektion mit dem SARS-CoV-2 ist der direkte Erregernachweis ausschlaggebend. Das Virusgenom wird über hoch-sensitive, molekulare Testsysteme nachgewiesen (real-time PCR). Die reine Testzeit beträgt etwa 4 bis 5 Stunden. Von Probenentnahme bis Ergebnismitteilung vergehen in der Regel 24 bis 48 Stunden.
In der frühen Phase sind Abstriche aus den oberen Atemwegen besonders als Probenmaterial geeignet (Rachenabstriche bzw. Nasopharyngealabstriche). In späteren Phasen können außerdem Sekrete aus den unteren Atemwegen (zum Beispiel Sputumproben) zur Untersuchung genutzt werden. Weitere Informationen zur Testung finden Sie hier. Der Nachweis von SARS-CoV-2 im Stuhl kann u.U. auch noch längere Zeit nach Beginn der Symptome erfolgen, sagt aber allein nichts darüber aus, wie ansteckend ein Patient ist.
Zur Ergänzung der molekularen Diagnostik sollte bei schweren Krankheitsverläufen auch eine radiologische/bildgebende Diagnostik erfolgen.
Für Forschungszwecke spielt die Virusanzucht in Zellkultursystemen eine große Rolle. Sie setzt sowohl eine besondere Expertise als auch dafür ausgelegte Labore voraus (in Deutschland ein Labor der Sicherheitsstufe 3).
Ein Test auf SARS-CoV-2 spezifische Antikörper im Blut/Serum kann für epidemiologische Fragestellungen sinnvoll sein. Aktuell sind diese Tests noch in der Entwicklung bzw. Zulassungsphase, sie stehen noch nicht zur Verfügung. Unabhängig davon spielen sie für die Akutdiagnostik keine Rolle, da zwischen Beginn der Symptomatik und der Nachweisbarkeit spezifischer Antikörpern circa 7 Tage vergehen (in Einzelfällen auch mehr).
Welche Behandlungsmöglichkeiten stehen für das neuartige Coronavirus zur Verfügung?
Nicht alle Erkrankungen nach Infektion mit dem neuartigen Coronavirus verlaufen schwer, auch bei den meisten in China berichteten Fällen war der Krankheitsverlauf mild. Im Zentrum der Behandlung der Infektion stehen die optimalen unterstützenden Maßnahmen entsprechend der Schwere des Krankheitsbildes (zum Beispiel Sauerstoffgabe, Ausgleich des Flüssigkeitshaushaltes, gegebenenfalls Antibiotikagabe zur Behandlung von bakteriellen Alternativ-/Begleitinfektionen) sowie die Behandlung von relevanten Grunderkrankungen. Eine spezifische, das heißt, gegen das neuartige Coronavirus selbst gerichtete Therapie steht derzeit noch nicht zur Verfügung.
Welche Hygienemaßnahmen sollten in medizinischen Einrichtungen bei der Pflege und Behandlung von Patienten mit unspezifischen akuten respiratorischen Infektionen getroffen werden?
Das RKI hat Empfehlungen für die Hygienemaßnahmen und Infektionskontrolle bei Patienten mit Pneumonien verursacht durch das neuartige Coronavirus erstellt.
Grundsätzlich sollten bereits bei begründetem Verdacht auf eine übertragbare Erkrankung geeignete Präventions- und Schutzmaßnahmen eingeleitet werden, um die nosokomiale Verbreitung des Erregers zu verhindern. Für die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen ist eine Risikobewertung durchzuführen, die verschiedene Aspekte, zum Beispiel die Übertragungsmechanismen, Virulenz/Pathogenität des Erregers, epidemisches Potential und Therapierbarkeit, berücksichtigt.
Bei Erregern von akuten respiratorischen Infektionen, zum Beispiel Influenzaviren oder RSV, sind zusätzlich zur Basishygiene weitere Maßnahmen erforderlich, um eine Übertragung durch Tröpfchen zu unterbinden.
Diese zusätzlichen Maßnahmen beinhalten gemäß KRINKO-Empfehlung:
- Unterbringung des Patienten in einem Einzelzimmer möglichst mit eigener Nasszelle, gegebenenfalls Kohortenisolierung
- Verwendung einer persönlichen Schutzausrüstung beim Personal, bestehend aus Schutzkittel, Einmalhandschuhen und direkt anliegendem mehrlagigem Mund-Nasen-Schutz sowie gegebenenfalls einer Schutzbrille, beim Betreten des Patientenzimmers
- Darüber hinaus sollte gemäß TRBA 250 der BAUA bei Tätigkeiten, die direkt am Patienten oder in dessen Nähe ausgeführt werden, der Patient ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz tragen, insbesondere wenn die Beschäftigten dabei Hustenstößen der Patienten ausgesetzt sein können. Sollte der Patient keinen Mund-Nasen-Schutz anlegen können oder möchten, empfiehlt es sich bei patientennahen Tätigkeiten, dass das Personal zu seinem eigenen Schutz eine FFP2-Maske trägt. Die Maßnahmen sollten nach der Feststellung des jeweiligen Erregers an die spezifischen Anforderungen angepasst werden.
Bitte beachten Sie:
- Das Tragen von Atemschutzmasken, Einmalkitteln, Schutzbrillen und Einmalhandschuhen ist Teil des Arbeitsschutzes. Hier ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zuständig.
- Das RKI stellt keine persönliche Schutzausrüstung her und kann auch nicht bei der Beschaffung unterstützen. Aus Neutralitätsgründen können wir auch keine Kooperationen mit Herstellern jeglicher Art eingehen. Bei Fragen zu der Verwendbarkeit, der Haltbarkeit und der Aufbereitung von Medizinprodukten und Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung kann der jeweilige Hersteller Auskunft geben.
Welche Mittel sind geeignet bei Desinfektionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2)?
Zur chemischen Desinfektion sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit, mit dem Wirkungsbereich "begrenzt viruzid" (wirksam gegen behüllte Viren), "begrenzt viruzid PLUS" oder "viruzid" anzuwenden. Informationen zur Desinfektion bei Viren sind in der entsprechenden Stellungnahme des Arbeitskreises Viruzidie beim RKI enthalten. Geeignete Mittel enthalten die Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren (RKI-Liste) und die Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH-Liste). Bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen ist die RKI-Liste heranzuziehen.
Wo gibt es weitere Informationen?
Informationen über das neuartige Coronavirus für die Fachöffentlichkeit sind unter www.rki.de/covid-19 abrufbar.
Informationen für Bürger, darunter Hygienetipps und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), stellt die BZgA unter www.infektionsschutz.de zur Verfügung.
Das Bürgertelefon der Stadt Rhede ist montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 12-30 Uhr unter der Telefonnummer 02872/930-456 zu erreichen.
Besteht die Gefahr, sich über Lebensmittel, Oberflächen oder Gegenstände mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) anzustecken?
Bei Coronaviren, die respiratorische Erkrankungen verursachen können, erfolgt die Übertragung primär über Sekrete des Respirationstraktes. Gelangen diese infektiösen Sekrete an die Hände, die dann beispielsweise das Gesicht berühren, ist es möglich, dass auch auf diese Weise eine Übertragung stattfindet. Deshalb ist eine gute Händehygiene wichtiger Teil der Prävention. Hingegen ist eine Übertragung über unbelebte Oberflächen bisher nicht dokumentiert. Eine Infektion mit SARS-CoV-2 über Oberflächen, die nicht zur direkten Umgebung eines symptomatischen Patienten gehören, wie zum Beispiel importierte Waren, Postsendungen oder Gepäck, erscheint daher unwahrscheinlich. Generell ist das gründliche Händewaschen, wie es von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfohlen wird, ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Hygiene und kann vor einer Vielzahl weiterer Infektionen wie zum Beispiel Magen-Darm Erkrankungen schützen.
Unabhängig davon hat das Robert Koch-Institut keine Aufgaben im Bereich der Bewertung von Lebensmitteln oder Gegenständen. Fragen zu dem Thema gehören in den Zuständigkeitsbereich des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), für das Thema Arbeitsschutz ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verantwortlich.
Was sind Coronaviren?
Coronaviren wurden erstmals Mitte der 60er Jahre identifiziert. Sie können sowohl Menschen als auch verschiedene Tiere infizieren, darunter Vögel und Säugetiere. Coronaviren verursachen in Menschen verschiedene Krankheiten, von gewöhnlichen Erkältungen bis hin zu gefährlichen oder sogar potenziell tödlich verlaufenden Krankheiten wie dem Middle East Respiratory Syndrome (MERS) oder dem Severe Acute Respiratory Syndrome (SARS).
In der Vergangenheit waren schwere, durch Coronaviren verursachte Krankheiten wie SARS oder MERS zwar weniger leicht übertragbar als Influenza, aber sie haben dennoch zu großen Ausbrüchen geführt, zum Teil in Krankenhäusern.
Kann das Virus mutieren?
Es gibt immer die Möglichkeit, dass Viren sich genetisch verändern. Mutationen verändern aber nicht automatisch die Eigenschaften des Virus.
Bürgertelefon Rhede:
- Das Bürgertelefon der Stadt Rhede ist montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 13 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr und am Freitag von 8 Uhr bis 12.30 Uhr unter der Telefonnummer 02872/930-456 zu erreichen.
Ärztlicher Breitschaftsdienst:
- den Ärztlicher Breitschaftsdienst außerhalb der Praxiszeiten der Hausärzte unter Tel. 116 117