Inhaltsbereich
Die standesamtlichen Personenstandsregister Geburten, Heiraten und Sterbefälle ab 1874 in Rhede
Die frühesten und ersten Aufzeichnungen der Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle in Rhede beginnen im Jahr 1654 (Sterbefälle ab 1750) in den Kirchenbüchern der katholischen Pfarre St. Gudula. Die Kirchenbücher wurden bis 1874/1875/1876 trotz ihres rein kirchlichen Charakters weithin auch allgemein für öffentliche und staatliche Zwecke dienstbar gemacht. Heute dienen Kirchenbücher nur noch innerkirchlichen Aufzeichnungen. In Rhede beinhalten die Kirchenbücher mit den Einträgen Geburten, Trauungen und Sterbefälle für die Zeit vor 1874 den Nachweis personenbezogener Daten.
Zwischen 1792 und 1815 in der Franzosenzeit (französische Revolution), wurden in der Bürgermeisterei Rhede (französisch: Maire Rhede) in der Zeit von 1812-1814 sogenannte Zivilstandsregister mit Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle vom Rheder Mairie (Bürgermeister) Joseph Eppink geführt. Diese Register können im Stadtarchiv Rhede und im Personenstandsarchiv Detmold eingesehen werden.
Seit dem 1. Februar 1870 wurden erstmals in Deutschland, zunächst im Großherzogtum Baden, dann ab dem 1. Oktober 1874 im Königreich Preußen und schließlich ab dem 1. Januar 1876 im restlichen Gebiet des Deutschen Reiches, Standesämter zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere zur Führung der Personenstandsregister eingeführt. Die standesamtlichen Aufzeichnungen der Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle aus Rhede beginnen mit der Datierung 1. Oktober 1874.
Sämtliche Eintragungen aller Personenstandsfälle wurden zunächst vom Bürgermeister und erst später dann, von dafür bestellten Standesbeamten erfasst.
Nach der Novellierung des Personenstandsgesetzes ab dem 01.01.2009 werden sämtliche Personenstandsregister, die bis dato im Standesamt aufbewahrt wurden, nach Ablauf der Schutzfristen zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte, als Schriftgut dem Archiv angeboten, wo sie Archivgut werden. Im Detmolder Personenstandsarchiv werden diese Personenstandsregister als Zweitregister ab 1874-1938 aufbewahrt. Auch dort sind sie unter Wahrung der Schutzfristen öffentlich einsehbar.
Die Benutzung von Archivgut des Stadtarchivs Rhede richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Nordrhein-Westfälischen Archivgesetzes. Personenstandsunterlagen aus der Zeit ab 1. Oktober 1874 können nach dem Personenstandsrechtsreformgesetz (gültig ab 1. Januar 2009) eingesehen werden.
Die Schutzfristen betragen für:
- Geburtseinträge 110 Jahre
- Eheschließungen 80 Jahre
- Sterbeeinträge 30 Jahre.