15.060 Wahlbenachrichtigungskarten werden zugestellt
Die Stadt Rhede weist darauf hin, dass die Wahlbenachrichtigungskarten für die Europawahl in den nächsten Tagen zugestellt werden. 15.060 Karten müssen bis spätestens 5. Mai 2019 verteilt sein. Wer bis zu diesem Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im Bürgerbüro der Stadt Rhede nachfragen, ob er im
Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 6. bis 10. Mai 2019 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Wahlberechtigt zur Europawahl in Deutschland sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die von ihrem Europawahlrecht in Deutschland Gebrauch machen möchten, müssen sich bis zum 5. Mai ins Wählerverzeichnis ihres derzeitigen Wohnortes eintragen lassen. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Die Wahlbenachrichtigung sollte zusammen mit dem Personalausweis zur Wahl mitgebracht werden.
Auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist der Wahlraum angegeben, in dem die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgeben können. Alle 12 Wahllokale sind barrierefrei zugänglich.
- Zu Wahlbezirk 5 In der Gesamtschule Rhede, Büssingstraße 14, wird bei der anstehenden Wahl des Europäischen Paralments nach Geburtsjahresgruppen und Geschlecht gekennzeichneten Stimmzetteln gewählt
(gilt nicht für die Briefwahl). Dieser Wahlbezirk wurde von IT NRW als repräsentativer Wahlbezirk ausgewählt. Das Wahlgeheimnis bleibt hierbei selbstverständlich gewahrt. - Zu Wahlbezirk 12 Die Bürgerinnen und Bürger aus Büngern und Krommert wählen zur Europawahl in diesem Jahr in der ehemaligen Schule in Krommert. Alle Krommerter und Büngerner Wählerinnen und Wähler werden gebeten, vor dem Wahltermin noch einmal auf ihre Wahlbenachrichtigungskarte zu schauen.
Wer am Wahltag nicht in seinem Wahllokal wählen kann oder möchte, sollte rechtzeitig vorher einen Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen beantragen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindet sich der Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen.
Der Antrag kann bis zum zweiten Tag vor der Wahl, Freitag, 24. Mai bis 18.00 Uhr, schriftlich oder persönlich im Bürgerbüro gestellt werden. Die Wahlbenachrichtigungskarte und der Personalausweis sind mitzubringen.
Wer für jemand anderen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche
Vollmacht vorlegen (befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte). Die bevollmächtigte Person darf allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro der Stadt Rhede abholen oder die Briefwahl direkt an Ort und Stelle ausüben.
Ein elektronischer Wahlscheinantrag steht auf der Homepage der Stadt Rhede zur Verfügung. Die Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten nach
Prüfung auf dem Postweg zugesandt.
Damit die Stimmabgabe per Brief gültig ist, muss der Wahlbrief bis spätestens 18.00 Uhr am Wahltag bei der Stadt Rhede eingegangen sein. Wer einen Antrag per Post (zum Beispiel mittels Wahlbenachrichtigungskarte) stellt, sollte die Postlaufzeiten beachten. Die Wahlbriefe werden innerhalb von Deutschland von der Deutsche Post AG unentgeltlich befördert.
Zuzüge nach Rhede oder Fortzüge haben Auswirkungen auf das Wahlrecht. Alle Personen, die vor der Wahl zu-oder fortziehen können sich dazu im Bürgerbüro oder auf unserer Internetseite informieren.
Das Bürgerbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr,
freitags von 8.00 – 12.30 Uhr und
samstags von 9.00 – 12.00 Uhr.
Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros unter Tel. 02872/930-102 zu erreichen.