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Heimatgeschichte und Ortschronik
Überblick über die Geschichte Rhedes
Rhede, ursprünglich eine Bauernschaft mit verstreut liegenden Einzelhöfen, gehörte zur Urpfarre Bocholt. Die älteste bekannte Bezeichnung für Rhede lautet "Rethi" und taucht erstmals um 1050 in den Heberegistern des Klosters Werden a.d. Ruhr auf, das zu jener Zeit über zahlreichen Grundbesitz auch in unserem Raum verfügte. Der Name "Rethi", ab 1150 "Rethe", geht wahrscheinlich auf das Wort "rêt"=Riet, Schilf, zurück, denn das Schilf fand in dem durch den Rheder Bach gebildeten Sumpfgelände günstige Wachstumsbedingungen.
Weit vor der eigentlichen "geschichtlichen" Zeit Rhedes hat es eine Besiedlung im südlichen Stadtgebiet in den Winkelhauser Bergen gegeben, wo sich bei den Vorbereitungsarbeiten zum Bau des Sportzentrums ein großer Kreisgräberfriedhof aus der Übergangszeit von der späten Bronzezeit zur frühen Eisenzeit (11.- 6. Jahrhundert v. Chr.) fand. Die zum Friedhof gehörende Siedlung wurde bisher nicht gefunden. Man darf sie aber in den Winkelhauser Bergen vermuten.
Im 13. Jahrhundert wird in Urkunden erstmalig der Name eines Rittergeschlechtes von Rethe erwähnt, aus dem die Stammherren des Hauses Rhede hervorgegangen sind. Die Herren von Rethe waren mit Sicherheit auch die Gründer der Pfarrkirche. Um diese der heiligen Gudula geweihten Pfarrkirche bildete sich nach und nach eine dörfliche Siedlung, die bereits seit 1300 den heutigen Namen Rhede trägt.
Rheder Kirche und Adelsgeschlecht
Die erste Kirche wird wohl ein Holzbau gewesen sein. Die erste Steinkirche stammte aus romanischer Zeit um 1100. Gegen 1400 scheint das romanische Kirchlein zu klein geworden zu sein. 1435 schob man die Südwand um 4 m heraus und setzte einen gotischen Chorschluss an.
Nach den Wirren des Dreißigjährigen Krieges kam es zu einem enormen Anwachsen der Dorfbevölkerung. Hatte das Dorf 1662 noch 760 Einwohner, so waren es 1750 schon 2938. Man musste an eine nochmalige Erweiterung der Kirche denken. 1784 setzte man einen saalähnlichen Anbau an die gotische Kirche an. Ungefähr 50 Jahre genügte diese Kirche den Anforderungen. Die Bevölkerung wuchs so stark an, dass ein Neubau immer dringlicher wurde. Von 1898 bis 1901 errichtete man eine neugotische Kirche, die heutige Sankt Gudula-Kirche.
Die Herren von Rethe erbauten Mitte des 13. Jahrhunderts östlich der Kirche an der Stelle des als "Borg" bezeichneten Geländes (heute Gudulakloster/Klausenhof) eine Burg, die 1324 wahrscheinlich durch den Bischof von Münster zerstört wurde. Um 1370 erfolgte der Übergang des Besitzes an die Herren von Rhemen, die den alten Burgsitz "auf dem Berge" erneuerten. 1388 abermals zerstört, erlaubte 1426 der Bischof von Münster den Wiederaufbau "der Burg mit Bergfried und Beihaus bei dem Dorfe." Schloss Haus Rhede wurde an der Stelle der heutigen Schlossanlage errichtet. 1564 ersetzte Lubbert von Rhemen den bisherigen Bau durch ein stattliches Herrenhaus oder Schloss, dessen Nordostflügel mit Turm noch heute erhalten ist.
Nach 1695 wechselten mehrmals die Besitzer von Haus Rhede: von Coevorden, von Kleist, von Wartensleben, bis schließlich die fürstliche Familie zu Salm-Salm das Haus Rhede 1850 erwarb. Das Schloss dient noch heute der Familie als Wohnsitz.
Zeiten des Krieges und des Wiederaufbaues
Im Laufe der Geschichte hat die Gemeinde Rhede wiederholt Zeiten der Not erlebt, die durch Kriege, Seuchen und Missernten hervorgerufen wurden. Schwer betroffen wurde Rhede gegen Ende des 16. Jahrhunderts durch den Spanisch-Niederländischen Krieg (1566-1609), der Dreißigjähige Krieg (1618-1648) brachte Rhede die unglückselige, jahrzehntelange Besetzung durch hessische Truppen, während des Münsterländisch-Holländischen Krieges wurde unser Raum durch die kriegerische Politik des Fürstbischofs Bernhard von Galen stark in Mitleidenschaft gezogen. Ab 1674 begannen für Rhede Jahrzehnte der Ruhe und des Friedens, die erst durch den Siebenjährigen Krieg (1756-1763) unterbrochen wurden.
Durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 ging das Fürstbistum Münster, dem Rhede über mehr als 600 Jahre angehört hatte, als politische Einheit unter. In den darauffolgenden Jahren wechselte mehrmals die politische Zugehörigkeit der Gemeinde. 1803-1810 gehörte Rhede mit seinen 3700 Einwohnern zum Fürstentum Salm-Salm, wurde 1810 dem Kaiserreich Frankreich einverleibt und fiel 1815 schließlich an Preußen. 1841 wurde dann das Amt Rhede gebildet.
In den nachfolgenden Jahrzehnten hatte Rhede nur eine unbedeutende Entwicklung zu verzeichnen. Die Zahl der Einwohner stagnierte. Die Landwirtschaft war wenig ertragreich und bot nur geringe Existenzmöglichkeiten. Die Bevölkerung lebte vorwiegend von der Flachsspinnerei und -weberei, die in Heimarbeit betrieben wurden. Erst gegen 1890 begann ein neuer Abschnitt in der Rheder Geschichte. Die ersten Textilbetriebe wurden gegründet, die innerhalb weniger Jahrzehnte aus kleinen Anfängen zu bedeutenden Unternehmen emporwuchsen. Parallel zum wirtschaftlichen Fortschritt verlief auch die übrige Entwicklung. Das Dorfbild veränderte sich, neue Straßen wurden angelegt, Chausseen in die umliegenden Bauernschaften gebaut. 1901 erfolgte die Fertigstellung und Einweihung der neuen Pfarrkirche, 1902 der Anschluss an das überörtliche Verkehrsnetz durch die Inbetriebnahme der Eisenbahnlinie Münster - Empel. 1906 erbaute die Gemeinde eine Gasfabrik, die die Häuser und Straßen von Rhede mit Glühlicht versorgte. Die positive Entwicklung der Gemeinde hat seither angedauert.
Zwar haben die beiden Weltkriege das Wachstum Rhedes gehemmt, aber nicht aufzuhalten vermocht. Vor allem nach 1945 setzt ein stürmischer Aufschwung ein, der Rhede den Charakter einer Industriegemeinde gab. Im harmonischen Nebeneinander haben sich aber Handwerk und Handel gut behauptet. In den landwirtschaftlich ausgerichteten Flächen vollzog sich ein Wandel zu modernen, existenzfähigen Unternehmen.
Auf kommunalem Sektor konnten zahlreiche Vorhaben verwirklicht werden, wie zum Beispiel die Schaffung der zentralen Wasserversorgung, die Anlegung der Kanalisation mit Bau des Klärwerks, der Straßenbau, die Erstellung der modernen Freibadanlage, die Errichtung des Schulzentrums und anderer Schulgebäude sowie die Neugestaltung des Rheder Ortskerns.
Neugliederung und Stadtwerdung
Im Zuge der kommunalen Neugliederung schlossen sich 1968 Büngern, Krechting, Krommert, Rhede und Vardingholt zu einer neuen Gemeinde mit dem Namen Rhede zusammen, nachdem bereits 1955 die damaligen Gemeinden Rhede und Altrhede vereinigt worden waren.
Besonders in den Jahren nach 1968 hat sich die Struktur- und Siedlungsform städtisch entwickelt. Die Einwohnerzahl der 78,6 qkm großen Gemeinde ist von damals 13 200 auf heute über 19 300 angewachsen und steigt kontinuierlich weiter. Etwa 13 500 Einwohner leben in der geschlossenen Ortslage Rhede, die durch den Neu- und Umbau von Geschäftshäusern, Banken und Gaststättenbetrieben, durch Schaffung von Grünzonen und Beleuchtungsanlagen, durch Freizeit-, Erholungs- und Sporteinrichtungen sowie durch fortschrittliche Wohnsiedlungsformen städtisches Gepräge erhalten hat.
So blieben auch der Bestand der Gemeinde Rhede und ihre Grenze durch die allgemeine Gebietsreform zum 1. Januar 1975 im Münsterland und im benachbarten Niederrheingebiet unangetastet - ein Beweis für Leistungsfähigkeit und Eigenständigkeit und ein Zeichen der mittelzentralen Bedeutung.
Am 25.7.1975 wurde Rhede durch das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen die Bezeichnung "Stadt" verliehen. Die Urkundenübergabe war am 4. Oktober 1975.
Rhede nach der Stadtwerdung und heute
Im Frühjahr 1981 erhielt Rhede als Bundes- und Landesstützpunkt für Leichtathletik ein nach modernsten Erkenntnissen eingerichtetes Sportzentrum an der ehemaligen Bundesstraße 67 (heute: Besagroup-Sportpark).
Im August 1994 wurde das neue Rathaus mit dem Stadtmitte-Projekt nach nicht einmal zweijähriger Bauzeit mit einem großen Stadtfest für die gesamte Bevölkerung offiziell eröffnet.
Mit rund 11% Siedlungsfläche ist das Stadtgebiet von Rhede ein ländlich geprägter Raum, der sich - eingebunden in der Westmünsterländische Parklandschaft - durch abwechslungsreiche, relativ kleinteilige Strukturen auszeichnet.
Obwohl die Bevölkerung von 2.737 Einwohnern im Jahre 1750 auf über 17.000 Einwohner im Jahre 1991 gewachsen ist, hat Rhede seine ländlich geprägte Stadtstruktur erhalten können. Von den 78,65 qkm Fläche sind 4,72 qkm bebaut, 54,63 qkm landwirtschaftlich genutzt und 14,29 qkm Waldfläche. Der Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung liegt im Bereich der Kernstadt. Geschlossene Siedlungseinheiten sind außerdem Krechting im Süden und Vardingholt im Norden. Obwohl in den letzten Jahrzehnten einige höhere Gebäude entstanden sind, bestimmt der weithin sichtbare Turm der St.-Gudula-Kirche auch heute noch die Stadtsilhouette. Die Gebäude sind überwiegend ein- bis zweigeschossig, in höher verdichteten Stadtkern kommen auch dreigeschossige Gebäude vor.
Die Landschaft hat hohe ökologische Qualität und einen hohen Freizeitwert.
Auch wenn es in Rhede beschaulicher zugeht als in einer Großstadt, so steht Rhede dennoch dafür weltoffen und modern zu sein. Rhede ist bekannt für seine vielfältige Gastronomie und die gemütliche Innenstadt.
50 Jahre Kommunale Neugliederung Rhede
Am 1. August 1968 wurden alle amtsangehörigen Gemeinden Rhede, Büngern, Krechting, Krommert und Vardingholt zu einer neuen leistungsstarken Gemeinde Rhede zusammengeschlossen. Gleichzeitig löste sich das Amt Rhede auf.
Im Jahr Sommer 1968 wurde das Amt Rhede mit den amtsangehörigen Gemeinden Büngern, Krechting, Rhede und Vardingholt aufgelöst. Die bis dahin selbstständigen Gemeinden wurden zu einer neuen Gemeinde Rhede zusammengeschlossen.
Die kommunale Neugliederung wurde im Vorfeld von der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden als eine der wichtigsten Gegenwartsaufgaben propagiert. Ziel der kommunalen Neugliederung war eine Anpassung der Gemeindezuschnitte an die Anforderungen der Zeit, die Stärkung der planerischen, verwaltungstechnischen und politischen Leistungsfähigkeit einzelner Gemeindegebiete, sowie die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen und Lebensverhältnisse. Die bis dahin gültige Verwaltungsgliederung (circa 150 Jahre alt), entsprach infolge des Strukturwandels nicht mehr den neueren Anforderungen.
Von der Bürgermeisterei zum Amt Rhede
Ursprung dieser Verwaltungsgliederung war die Aufteilung des innerstaatlichen Gebietes. Mit der Gründung der „Mairie“ (Bürgermeisterei) im Jahr 1812- 1815, gehörten das Gebiet Rhede und seine Bauernschaften zum französischem Kaiserreich. Auf Grundlage der „Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden“ vom 30.04.1815 wurde ein erster Schritt zur Schaffung einer einheitlichen Verwaltungsorganisation geschaffen. Um 1820 scheiterten Gespräche über eine Neuregelung der Kommunalverfassung für die westlichen Provinzen. Erst 1841 wurde die Landgemeindeordnung endgültig ausgearbeitet und ein entsprechendes Gesetz erlassen.
Aus der „Mairie“ Rhede (Bürgermeisterei) entwickelte sich im Jahr 1842 das Amt Rhede.
Zum Amt Rhede gehörten das Dorf Rhede und die Gemeinden Altrhede, Büngern, Krechting, Krommert, Rhede und Vardingholt. Das Amt Rhede und alle dem Amt zugehörigen Gemeinden wurden bis zum endgültigen Zusammenschluss im Jahr 1968 selbstständig geführt. Die Gemeinden führten eigene Protokolle.
Die Originalprotokolle des Amtes Rhede und der einzelnen Gemeinden sind im Stadtarchiv Rhede ab dem Jahr 1846 bis zum Zusammenschluss im Jahr 1968 vollständig vorhanden:
Protokolle des Amtes Rhede 31.03.1848–31.07.1968
Protokolle der Gemeinde Rhede 07.10.1846–31.07.1968
Protokolle der Gemeinde Rhede 01.08.1968–31.12.1974
Protokolle der Stadt Rhede 01.01.1975–31.12.2017
Protokolle der Gemeinde Altrhede 07.10.1846–31.03.1955
Protokolle der Gemeinde Büngern 01.05.1847–31.07.1968
Protokolle der Gemeinde Krechting 21.04.1847–31.07.1968
Protokolle der Gemeinde Krommert 17.08.1872–31.07.1968
Protokolle der Gemeinde Vardingholt 19.11.1846–31.07.1968
Am 1. April 1955 erfolgte zunächst der Zusammenschluss des Dorfes Rhede und der Bauernschaft Altrhede zur Gemeinde Rhede. Die übrigen amtsangehörigen Gemeinden Büngern, Krechting, Krommert und Vardingholt blieben bis zum Zeitpunkt der Neugliederung im Sommer 1968 selbstständig.
Am 1. August 1968 wurden alle amtsangehörigen Gemeinden Rhede, Büngern, Krechting, Krommert und Vardingholt zu einer neuen leistungsstarken Gemeinde Rhede zusammengeschlossen. Gleichzeitig löste sich das Amt Rhede auf.
Im Landkreis Borken wurde die kommunale Neugliederung zuerst am 1. August 1968 im Raum Rhede umgesetzt. Die Neugliederungen anderer Orte im Landkreis Borken erfolgten am 24.06.1969.
Quellen:
Geschichte der Stadt Rhede, 2000, S. 382-394, 827-829
Verwaltungsstatistik Rhede, 1968/69
Unsere Heimat, Jahrbuch des Kreises Borken 1969, Kommunale Neugliederung
Auskunft und Beratung
Die im Stadtarchiv Rhede verwahrten Quellen lassen sich zu den verschiedensten Stadt- und heimatgeschichtlichen Fragestellungen auswerten: zur politischen, topografischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung der Stadt, zur Sozial-, Handwerks-, Handels- und Verkehrsgeschichte, zur Kunst- und Architekturgeschichte, Haus- und Bauforschung, Genealogie und Wappenkunde, ferner zur Geschichte von Rheder, Vereinen und Stiftungen und schließlich zu Personen und Familien, die in Rhede gelebt haben beziehungsweise einen Bezug zu Rhede haben.
Da sich Archivalien in der Regel nicht von selbst erschließen, erhalten Sie bei uns eine kompetente Beratung - schriftlich oder vor Ort in unserem Lesesaal.
Sie erfahren, welche Quellen Sie für Ihr Thema heranziehen müssen beziehungsweise welche weiteren Bestände oder Archive einschlägiges Material zur Ihrer Fragestellung enthalten können. Vor allem bei größeren Forschungsvorhaben empfiehlt sich eine vorherige Kontaktaufnahme mit uns und die Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins.
Je genauer Sie Ihre Fragen beziehungsweise Ihr Anliegen formulieren, umso gezielter können wir unsere Findmittel und Datenbanken durchsuchen und Ihre schriftliche Anfrage im Vorfeld Ihres Besuchs beantworten. Konkrete Fragestellungen sind auch im persönlichen Beratungsgespräch erwünscht und erleichtern uns, Sie bei Ihrem Forschungsvorhaben bestmöglich zu unterstützen.
Hinweise für Familienforscherinnen und Familienforscher
Interessieren Sie sich für die Geschichte Ihrer Familie? Haben Ihre Vorfahren im heutigen Stadtgebiet von Rhede gelebt?
Das Stadtarchiv verwahrt eine Vielzahl genealogischer Quellen, anhand derer Sie die Geschichte Ihrer Ahnen erforschen können. Wenn Sie daran Interesse haben, wenden Sie sich bitte schriftlich an uns.
Neben den historischen Melde- und Hausstandskarteien, finden sich die standesamtlichen Personenstandsunterlagen. Sie enthalten zahlreiche Daten zu Taufen, Geburten, Eheschließungen und Todesfällen und bieten somit neben den amtlichen Melderegistern die Grundlage für jede personen- und familiengeschichtliche Forschung.
Da es sich bei der Familienforschung (Genealogie) um einen privaten Benutzungszweck handelt, müssen wir den für unsere Dienstleistung anfallenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
Auskunft aus den Personenstandsregistern
Mit der Novellierung des Personenstandsgesetzes (01.01.2009) sind die vom Standesamt Rhede geführten Personenstandsregister, deren Fortführungsfristen abgelaufen sind, zu Archivgut geworden. Die Fristen betragen
30 Jahre für Sterbebücher
80 Jahre für Heiratsbücher
110 Jahre für Geburtenbücher.
Das Stadtarchiv Rhede verfügt somit im Jahr 2020 über
alle Sterbebücher von 1876 bis 1989
alle Heiratsbücher von 1876 bis 1939
alle Geburtenbücher von 1876 bis 1909
Jedes Jahr kommt jeweils ein weiterer Jahrgang hinzu.
Die Benutzung der im Stadtarchiv verwahrten Personenstandsunterlagen richtet sich nach dem Nordrhein-Westfälischen Archivgesetz beziehungsweise der Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Stadtarchivs Rhede.
Auszug aus den Personenstandsregistern
Aus konservatorischen Gründen ist eine Benutzung nur durch Erteilung von schriftlichen Auskünften und/oder Überlassung von Kopien möglich.
Aus archivierten Personenstandsunterlagen werden keine Urkunden im Sinne des Personenstandsgesetzes ausgestellt. Die Anfertigung von Kopien beziehungsweise Auszügen oder beglaubigten Kopien nach dem geltenden Archivrecht ist möglich.
Die Gebühren für die Auskunftserteilung werden nach der Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs Rhede berechnet. Maßgeblich für die Höhe der Gebühr ist der für die Recherche angefallene Zeitaufwand.
Weitere Seiten der Ortschronik:
Kleiner Archivleitfaden
Was ist ein Archiv?
Wohl jeder hat schon einmal von Archiven gehört, und im allgemeinen Sprachgebrauch kann das Wort für ganz verschiedene Dinge benutzt werden. Aber vielleicht ist es doch gar nicht so einfach, genau zu definieren, was ein Archiv im engeren Sinne ist, und was nicht. Ein Archiv ist zum Beispiel keine Bibliothek, auch wenn man auch im Archiv Bücher finden wird. Ein Archiv ist auch kein Museum, auch wenn auch im Archiv Ausstellungen stattfinden können. Ein Archiv ist zunächst einmal ein Ort, an dem vor allem schriftliche Unterlagen aufbewahrt werden, die für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr unmittelbar benötigt werden, die aber trotzdem einen Wert haben, und die deshalb aufbewahrt werden. In einem Archiv findet sich zwar nicht nur beschriebenes Papier, sondern auch Fotoaufnahmen, Karten und Pläne, Plakate, vielleicht auch Film- und Tonaufnahmen, aber in erster Linie wird man doch Schriftliches finden, also Akten, Urkunden, Briefe, Verträge, Notizen, Zeitungen beziehungsweise Zeitungsausschnitte und so weiter. Was man dort alles finden kann und wie es hinein gelangt, dazu kommen wir gleich nochmal.
Was tut ein Archiv beziehungsweise eine Archivarin oder ein Archivar?
Die wichtigste Aufgabe eines Archivs ist es sicherlich, das im anvertraute Archivgut zu bewahren und zu erhalten, also dafür zu sorgen, dass das, was im Archiv aufbewahrt wird, dauerhaft, also für immer, erhalten bleibt. Dafür muss man einen sicheren Ort haben. Das ist das Magazin. Dort herrscht (im Idealfall) das ganze Jahr hindurch die gleiche Temperatur und Luftfeuchtigkeit –kühl und trocken– so dass das Papier und das übrige Material nicht vermodern oder verschimmeln kann, und so im Grunde „ewig“ hält.
Mit zu den Kernaufgaben eines öffentlichen Archivs gehört es, neues Material auszuwählen (bewerten) und zu übernehmen, also in das Archiv einzugliedern, wodurch es zu Archivgut wird (dazu gleich mehr).
Das neue Archivgut wird im Archiv inhaltlich erschlossen und geordnet (verzeichnet) und die Ergebnisse in Form von Findmitteln, Findbüchern oder Online-Findmitteln bereit gestellt. Mit den Findmitteln lässt sich ermitteln, welche Unterlagen im Archiv vorhanden sind.
Ein letzter ganz wichtiger Bereich ist das Beraten und Vermitteln. Damit ist gemeint, dass Behörden, Wissenschaftler, Privatpersonen, Familienforscher, Studierende und auch Schülerinnen und Schüler bei der Suche nach Dokumenten und Informationen zur Stadtgeschichte unterstützt werden.
Daneben soll ein Archiv im Rahmen seiner Möglichkeiten auch selbst in seinem Archivgut forschen und die Ergebnisse bekanntmachen, also etwa durch Publikationen, Vorträge oder Ausstellungen.
Ein relativ neuer Aufgabenbereich ist das Digitalisieren von Archivgut. Dabei werden die Archivalien eingescannt oder abfotografiert, so dass diese auch am Bildschirm lesbar sind, vielleicht sogar im Internet. So werden die Originale geschont, und die Nutzung ist bequemer. Allerdings ist die Digitalisierung sehr zeitaufwändig und teuer, so dass immer noch nur ein sehr kleiner Teil des Archivguts digitalisiert zur Verfügung steht. Und ein Ersatz für das Original ist ein Digitalisat natürlich auch nicht. Schließlich will man nach Serverausfall und Datenverlust nicht plötzlich sagen müssen: „Hilfe, ich habe das Archiv gelöscht!"
Was findet man im Archiv? Was landet im Archiv? Warum? Und wer entscheidet das?
Im Archiv befindet sich einerseits natürlich alles das, was irgendwann einmal von den damals dafür zuständigen Menschen für würdig befunden wurde, in das Archiv aufgenommen zu werden, und was seitdem nicht zerstört, gestohlen, woandershin gebracht oder verloren wurde. Das kann je nach Zeitraum und je nach Art der Dokumente in Form und Menge durchaus sehr unterschiedlich sein. Was aber einmal im Archiv gelandet und zu Archivgut geworden ist, bleibt auch für immer dort; es wird nichts mehr aussortiert.
Andererseits entsteht aber ständig neues Archivgut, so dass Archive tendenziell immer wachsen. Nach gesetzlichen Regelungen und Verpflichtungen übernimmt etwa ein Stadtarchiv routinemäßig einen bestimmten Teil dessen, was die Stadtverwaltung und alle städtischen Einrichtungen an Aktenmaterial produzieren. Es wird meistens eine gezielte Auswahl „archivwürdiger“ Akten getroffen, die entweder besonders interessant oder außergewöhnlich sind, oder auch repräsentativ, also besonders typisch sind. In der Regel wandern Akten dabei aus der Behörde zunächst ins Zwischenarchiv, um dann irgendwann ins Magazin des Stadtarchivs, das Endarchiv, übernommen zu werden.
Aber in ein Stadtarchiv gelangen natürlich nicht nur die Unterlagen der Stadtverwaltung, sondern zum Beispiel auch von Privatpersonen, Firmen, Parteien oder Vereinen. Es kann sein, dass das Archiv von sich aus aktiv wird und um interessante und archivwürdige Unterlagen bittet, oder dass diese ihm zum Ankauf, als Schenkung oder als Depositum (das heißt sozusagen als Dauerleihgabe) angeboten werden.
Wer kann ein Archiv nutzen? Was darf man (noch) nicht benutzen? Und warum?
Ein Archiv ist zunächst einmal eine öffentliche Einrichtung, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der jeweiligen Benutzerordnung jeder benutzen darf. Allerdings gibt es Einschränkungen, was für Material man bestellen kann. Insbesondere gibt es sogenannte Sperrfristen, also festgelegte Zeiträume nach Entstehung einer Akte, in denen sie noch nicht benutzt werden darf. Besonders geschützt sind die Persönlichkeitsrechte von Menschen. Es kann also niemand ins Archiv gehen und nachlesen, wie sein Nachbar früher als Kind von seinen Eltern geschlagen wurde oder immer im Supermarkt geklaut hat oder aus irgendeinem anderen Grund vom Jugendamt betreut wurde, das darüber dann eine Akte angelegt hat. Dieser Datenschutz gilt aber auch für viele andere Bereiche, wie Geschäftsbeziehungen, Gesundheitliches und Finanzielles und überhaupt alles, was „natürliche Personen“ (also Menschen) betrifft, die noch leben, oder vor weniger als zehn Jahren gestorben sind.
Ordnung muss sein - Wie ist ein Archiv aufgebaut, und wie hilft mir das bei der Recherche?
Das Archivgut eines Archivs ist stets in irgendeiner Form gegliedert und strukturiert. Die genaue Form ist aber von Archiv zu Archiv und auch innerhalb desselben Archivs unterschiedlich. Das liegt daran, dass Archive über eine lange Zeit (oft über Jahrhunderte) gewachsen sind, und im Verlaufe dieser Zeit ganz verschiedene Archivare das Archiv mit ihrem jeweiligen ganz unterschiedlichen Herangehensweisen und Ansichten fortgeführt und weiterentwickelt haben.
Ein wichtiges Prinzip, nach dem Archivgut geordnet und strukturiert ist, nennt sich Provenienz-Prinzip. Provenienz bedeutet eigentlich nicht viel mehr als Herkunft, und das dazugehörige Prinzip besagt, dass das Archivgut so erschlossen wird, das Herkunft und Entstehungszusammenhang erhalten bleiben. Die Archivarin oder der Archivar fängt also nicht an, das Archivgut auseinanderzupflücken und dann nach irgendwelchen Themen, Sachverhalten oder Personen neu geordnet wieder zusammenzufügen, wie in einer Bibliothek, wo die Bücher ja meist nach Themen geordnet sind. Es ist sowieso oft so, dass ein einzelnes Dokument im Archiv überhaupt erst interessant wird, weil man weiß, in welchem Zusammenhang es entstanden ist. Ohne diesen Kontext (Zusammenhang) wäre die Information vielleicht sogar völlig unverständlich und damit nutzlos. Wichtig ist dabei auch, zu verstehen, dass man in einem Archiv deshalb nicht einfach „Suchen“ kann wie in einer Bibliothek. Thematisch zusammenhängende Archivalien liegen in aller Regel nicht gut „sortiert“ zusammen im Karton, und selbst wenn die Benutzerin oder der Benutzer selbst ins Magazin gehen dürfte, könnte sie/er dort nicht ein bestimmtes Regal durchstöbern, um Material zu einem Thema zu finden. Daher ist es unumgänglich, sich mit der Einteilung des Archivguts noch ein wenig näher zu beschäftigen.
„Ganz oben“ in dieser Einteilung stehen die Bestände, also etwa die Akten der Stadt Lemgo, unterteilt in zeitliche Abschnitte (genannt A- , B- und C-Bestand) aber auch zum Beispiel „Nachlässe“, „Sammlungen“, „Karten“ oder „Photos“. (Dies sind allerdings eher Sonderfälle, bei denen das Provenienzprinzip aus praktischen Gründen zum Teil aufgehoben wurde, um etwa Landkarten gesondert zu lagern, die ja schon wegen ihrer Größe nicht mit den vielleicht „dazugehörenden“ Akten in einen Karton passen). Die im Archiv vorhandenen Bestände kann man einer Beständeübersicht entnehmen.
Dabei ist es häufig so, dass ich das Quellenmaterial zu meiner Frage oder meinem Thema nicht nur in einem Bestand finde, sondern in mehreren Beständen. Um zum Beispiel über den Schulunterricht in den Lemgoer Schulen während der Zeit des Nationalsozialismus zu forschen, wird man mit einem Blick in die Beständeübersicht des Stadtarchivs sehen, dass dies einerseits mithilfe städtischer Akten aus dem B-Bestand (1932-1968) möglich sein wird, andererseits aber auch mit Akten aus den Schulen selbst (in den sogenannten T-Beständen). Außerdem könnte man beispielsweise auch noch schauen, ob unter den Nachlässen und Sammlungen vielleicht etwas Passendes dabei ist, zum Beispiel der Nachlass eines, sagen wir Schuldirektors aus dieser Zeit.
Die Archivalien sind im Aufbau eines Archivs die unterste Stufe, etwas technisch klingend kann man sie auch Verzeichnungseinheit (VE) nennen. Eine solche Einheit kann aus einem einzelnen Dokument bestehen, aber auch aus einer dicken Akte, oder einem Stapel loser Blätter, die aus einem bestimmten Grund „zusammengehören“. Jede Archivalie bekommt eine Nummer, vielmehr eine Signatur, die meist sowohl aus Buchstaben als auch Zahlen besteht. Wichtig ist dabei, dass jede einzelne Archivalie immer genau eine Signatur haben muss, die auch nur genau einmal im ganzen Archiv vergeben sein darf. Sie ist die unverwechselbare Identifikation für jede einzelne Archivalie, die ein Archiv erst benutzbar macht. Sie stellt die Verknüpfung zwschen den Findmitteln / Findbüchern (siehe unten) und der Lagerung im Magazin her. Ohne Signatur würde man nichts wiederfinden können. Mit Hilfe der Archivale kann der Archivar das gesuchte Dokument im Magazin finden.
Jetzt geht´s endlich los! – Wie benutze ich ein Archiv? Und was für Recherchemöglichkeiten gibt es?
Anders als in vielen Bibliotheken kann man in einem Archiv nichts ausleihen, sondern man muss das Material vor Ort bearbeiten. Dafür muss man zuerst aber wissen, welche Archivalien man benötigt (siehe oben). Eine ganz wichtige Frage sollte sich jeder zunächst einmal an sich selbst stellen: Was möchte ich wissen? Was interessiert mich? Wenn man diese Frage für sich selbst geklärt hat, fällt eine zielgerichtete Recherche schon viel leichter, und macht ein erfolgreiches Finden wahrscheinlicher. Manchmal muss man seine Leitfrage aber auch nachträglich noch abändern, weil man vielleicht sonst viel zu viel, gar nichts oder nicht das Gewünschte findet. Das macht aber nichts.
Wenn man sich etwas mit Aufbau und Systematik des Archivs beschäftigt hat, wird man wahrscheinlich schon wissen, in welchen Teilen des Archivguts, also in welchen Beständen, Provenienzen und so weiter sich eine Recherche lohnen könnte (siehe oben), und man kann endlich beginnen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Jedes Archiv verfügt über sogenannte Findbücher, in denen das Archivgut eines Bestandes aufgeführt ist. Früher (und zum Teil immer noch) waren dies wirkliche Bücher, oder zumindest zusammengeheftetes Papier. Heute gibt es Findbücher oft aber auch als PDF-Dokumente oder online über das Internet. Die meisten Archive haben auch Datenbanken, in denen ihr Archivgut verzeichnet ist, und die man durchsuchen kann. Aber es gibt auch noch einen anderen Weg, zu erfahren, welche Archivalien einem für das eigene Thema helfen können, und der führt über die entsprechende Fachliteratur. Die Sache ist ja die: In sehr vielen Fällen ist man nicht der erste, der sich mit einem Thema beschäftigt, manchmal haben sogar schon Generationen von Menschen vor einem über dasselbe oder ein ähnliches Thema geforscht, gearbeitet und geschrieben. Wenn diese Arbeiten veröffentlicht wurden, vielleicht als Buch, als Aufsatz in einer Fachzeitschrift, als Beitrag in einem Sammelband, vielleicht auch im Internet, dann finden sich in diesen Publikationen (in den Fußnoten oder Anmerkungen), bereits Quellenangaben, die einem für die eigene Recherche helfen. Es empfiehlt sich also immer vor der eigentlichen Arbeit im Archiv, bereits einmal die betreffende Fachliteratur zu meinem Thema im Hinblick auf mögliche Archivquellen durchzulesen.
Und zu guter Letzt gibt es natürlich auch immer noch das Archivpersonal, das man fragen und um Hilfe bitten kann. Man kann aber nicht erwarten, dass dieses dann direkt die benötigten Informationen parat hat, sondern oft bekommt man vor alleim Hinweise, wo und wie man weitersuchen könnte. Auch hierbei gilt: Je genauer man sich selbst überlegt hat, was man wissen oder finden möchte, desto besser kann einem geholfen werden.
Ganz ohne Regeln gehts nicht – Die Benutzerordnung
Wichtig für den Besuch in einem Archiv ist immer ein Blick in die jeweilige Benutzerordnung. (Und auch das Lesen dieses Leitfadens ersetzt dies nicht!) Darin steht etwa, wie, wann und wie viele Archivalien man in den Lesesaal bestellen kann, ob man sie fotografieren darf, und allerlei andere Dinge. Insbesondere sind dort aber die Verhaltensregeln aufgeführt, die ein ruhiges Arbeiten ermöglichen sollen, und –an allererster Stelle– die die Archivalien vor Beschädigungen schützen sollen.
Viele Regeln, die für Nutzer im Archiv gelten, gibt es genauso anderswo, etwa in einer Bibliothek, und sie gehören in die Kategorie „gesunder Menschenverstand“. Darunter fällt zum Beispiel die Rücksichtnahme auf andere Benutzer. Also: Sprechen, Telefonieren, Handyklingeln, Musikhören oder ähnliches geht natürlich nicht, da es Andere beim Arbeiten und in ihrer Konzentration stört. Auch fürs Essen und Trinken ist im Lesesaal eines Archives natürlich nicht der richtige Platz, ebenso wenig wie für alles, was die Archivalien beschädigen könnte. Alles, was nicht unmittelbar zur Arbeit im Lesesaal benötigt wird, sollte ganz einfach draußen bleiben, und in die dafür vorgesehenen Schließfächer, Ablagen, Garderoben etc. wandern.
Eines sollte man sich im Archiv immer vergegenwärtigen: verschwundene, beschädigte oder zerstörte Archivalien kann man nicht nachbestellen wie ein kaputt gegangenes Buch. Viele Archivalien sind Unikate, sie existieren nur ein einziges Mal und sind daher unersetzbar.
Oft darf man im Lesesaal eines Archivs zum Beispiel nur mit Bleistift schreiben, damit Tinte oder ähnliches nicht versehentlich auf die Archivalien tropfen, schmieren oder fließen kann. Selbstverständlich darf man aber auch mit dem Bleistift nicht auf die Archivalien schreiben, nichts unterstreichen, einkreisen oder vermerken. Aber auch schon über Archivalien zu schreiben, kann besonders empfindliche Stücke beschädigen. (Also wenn man sein Blatt auf ein Dokument legt und dann der Stift durchdrückt.)
Wichtig ist auch, dass alle Dokumente, insbesondere lose Blätter, immer genau wieder in die Akte zurückgelegt werden, in die sie gehören. Einmal vertauscht sind sie sonst vielleicht für immer verschwunden, und niemand wird sie je wiederfinden und benutzen können. Also wer vielleicht ein kleines bisschen durcheinander gekommen ist, und sich nicht mehr sicher ist, wo was hingehört, sollte unbedingt das Archivpersonal ansprechen, statt möglicherweise etwas falsch einzuordnen.
Ganz allgemein sollte man mit dem Archivgut einfach immer so umgehen, dass es nachher immer noch in genau dem Zustand ist, in dem man es vorgefunden hat. Die Hände müssen frisch gewaschen und sauber sein (manchmal schreibt die Benutzerordnung auch die Benutzung von Stoffhandschuhen vor), kein Ellenbogen sollte auf einer Archivalie ruhen, und beim Umblättern darf der Finger nicht mit Speichel befeuchtet werden. Letzteres ist übrigens auch im eigenen Interesse, schließlich möchte man nicht, dass Schmutz und Staub aus Jahrhunderten im Mund landen. Aus demselben Grund ist übrigens auch nach dem Archivbesuch das Händewaschen durchaus zu empfehlen.
Weitere Quellen im Internet:
Stadtarchiv Lemgo, Kleiner Archivleitfaden (nicht nur) für Schülerinnen und Schüler - siehe Link
„Gebrauchsanleitung für Archive - Praktischer Leitfaden für den Einstieg in die Quellenrecherche“ - siehe Link
[Stand 20.12.2013]
„Schülerinnen und Schüler recherchieren und forschen im Staatsarchiv Hamburg“ - siehe Link
[Stand 20.12.2013]
"Vergangenheit, wir kommen! Spurensuche im Archiv". Online-Film zur Recherchearbeit im Archiv. - siehe Link
http://www.der-archivfilm.lwl.org [Stand 01.09.2014]
Thorsten Unger: „Schüler forschen im Archiv“. Der Archivpädagogische Führer des Landesarchivs NRW, Abteilung Westfalen: Analyse, Weiterentwicklung und Erstellung eines Leitfadens für Staats- und Kommunalarchive. (Archivwissenschaftliche Transferarbeit, 2011) http://www.archive.nrw.de/lav/abteilungen/fachbereich_grundsaetze/BilderKartenLogosDateien/Transferarbeiten/Unger_Transferarbeit.pdf [Stand 20.12.2013]
Die im Stadtarchiv Rhede verwahrten Quellen lassen sich zu den verschiedensten Stadt- und heimatgeschichtlichen Fragestellungen auswerten: zur politischen, topografischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung der Stadt, zur Sozial-, Handwerks-, Handels- und Verkehrsgeschichte, zur Kunst- und Architekturgeschichte, Haus- und Bauforschung, Genealogie und Wappenkunde, ferner zur Geschichte von Rheder, Vereinen und Stiftungen und schließlich zu Personen und Familien, die in Rhede gelebt haben bzw. einen Bezug zu Rhede haben.
Da sich Archivalien in der Regel nicht von selbst erschließen, erhalten Sie bei uns eine kompetente Beratung - schriftlich oder vor Ort in unserem Lesesaal.
Sie erfahren, welche Quellen Sie für Ihr Thema heranziehen müssen beziehungsweise welche weiteren Bestände oder Archive einschlägiges Material zur Ihrer Fragestellung enthalten können. Vor allem bei größeren Forschungsvorhaben empfiehlt sich eine vorherige Kontaktaufnahme mit uns und die Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins.
Je genauer Sie Ihre Fragen bzw. Ihr Anliegen formulieren, umso gezielter können wir unsere Findmittel und Datenbanken durchsuchen und Ihre schriftliche Anfrage im Vorfeld Ihres Besuchs beantworten. Konkrete Fragestellungen sind auch im persönlichen Beratungsgespräch erwünscht und erleichtern uns Sie bei Ihrem Forschungsvorhaben bestmöglich zu unterstützen.
Informationen und Unterlagen für den Besuch im Stadtarchiv Rhede:
- Benutzerordnung Stadtarchiv Rhede
- Benutzerantrag Stadtarchiv Rhede
- Gebührenordnung Stadtarchiv Rhede
- Verwaltungsgebührensatzung Stadt Rhede
- Archivgesetz NRW