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Wahl zum 18. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 15. Mai 2022
Von den obersten nordrhein-westfälischen Verfassungsorganen wird nur der Landtag durch Volkswahlen gebildet. Der Landtag beschließt die Gesetze auf Landesebene. Die Abgeordneten werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Weitere Informationen zur Landtagswahl finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen - siehe Link.
Unter welchen Voraussetzungen können Sie in Rhede wählen?
Wählen kann nur,
wer in das Wählerverzeichnis der Stadt Rhede eingetragen ist oder einen Wahlschein des Wahlkreises 76 Borken l hat.
Von Amts wegen wurden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Stadt Rhede eingetragen, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung am 3. April 2022 in Rhede gemeldet waren.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Rhede eingetragen sind, erhalten bis spätestens 24. April 2022 ihre Wahlbenachrichtigungskarte.
Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse nachprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist; ein Anruf beim Bürgerbüro (Tel. 02872/930-102) klärt die Angelegenheit.
Der Wähler kann nur in dem Stimmbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Sie sind am Wahltag verhindert? Dann beantragen Sie einfach die Briefwahl!
Wenn Sie am Wahltag verhindert sind, können Sie Ihre Stimme auch ganz bequem per Briefwahl abgeben. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen für die Wahl wie folgt beantragen:
- Per Post: Nutzen Sie das Antragsformular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte.
- Persönlich: Kommen Sie persönlich ins Bürgerbüro. Hier können Sie auch direkt wählen. Wichtig: Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und möglichst auch Ihre Benachrichtigungskarte mit.
- Online: Fordern Sie Ihre Briefwahlunterlagen bis zum 11. Mai 2022 online an. Sie müssen in das Onlineformular lediglich Ihre persönlichen Daten eintragen. Nach Überprüfung der Daten werden Ihnen die Briefwahlunterlagen kurzfristig zugeschickt.
Hier geht es zum Onlineformular (externer LINK - Sie verlassen die Internetseite der Stadt Rhede!)
Wenn Sie für andere Personen Briefwahlunterlagen beantragen, benötigen Sie eine Vollmacht.
Einen Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen können Sie bis zum 13. Mai 2022, 18 Uhr, im Bürgerbüro der Stadt Rhede beantragen.
Die Ergebnisse der Landtagswahl für das Stadtgebiet Rhede können Sie hier recherchieren: