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Aufbruchgenehmigungen
Allgemeines
Der Aufbruch einer öffentlichen Verkehrsfläche bedarf einer Genehmigung durch den zuständigen Straßenbaulastträger und ist grundsätzlich abhängig von der Genehmigung Dritter (zum Beispiel Ordnungsamt, andere Straßenbaulastträger, etc.). Ein Antrag auf Aufbruchgenehmigung muss im Wesentlichen bei Baumaßnahmen gestellt werden, die ganz oder teilweise im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden (zum Beispiel Verlegung von Versorgungsleitungen, Herstellung von Grundstückszufahrten, etc.).
Für einen Aufbruch der öffentlichen Verkehrsfläche sind nur Fachunternehmen mit einer Eintragung in der Handwerksrolle Straßenbau oder mit einer IHK-Eintragung zugelassen. Der Antragsteller haftet für eventuell Schäden und trägt die vollen Kosten.
Für die Herstellung eines Aufbruches ist in der Regel eine Absperrung des öffentlichen Straßenraumes erforderlich. Die entsprechenden Anträge zur Sperrgenehmigung und Verkehrslenkung sind nach Erteilung der Aufbruchgenehmigung und den weiteren Genehmigungen Dritter (siehe oben) durch Fachunternehmen bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Borken zu beantragen.
Beantragung, Verfahren
Grundsätzlich ist bei baulicher Veränderung des öffentlichen Straßenraumes (Baulastträger Stadt Rhede) immer eine Genehmigung der Stadt Rhede einzuholen. Im Falle eines Aufbruchs des öffentlichen Verkehrsraumes steht der erforderliche Antrag hier zum Download bereit. Zum Ansehen und Ausdrucken muss auf Ihrem Rechner das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader installiert sein.
Grundlage für die Bearbeitung ist ein vollständig ausgefülltes Antragsformular und die Beifügung aller benötigten Unterlagen. Vor Durchführung der Maßnahme müssen alle sonstigen erforderlichen Genehmigungen der Stadt Rhede oder Dritter erteilt worden sein. Das ausgefüllte Antragsformular ist an die E-Mail-Adresse aufbruchgenehmigungen@rhede.de zu senden.
Kann die Beantragung der Baumaßnahme aufgrund etwaiger Konzessionsverträge beziehungsweise aufgrund des Telekommunikationsgesetzes entfallen, so ist dennoch der Vordruck "Antrag auf Erteilung einer Aufbruchgenehmigung" ausgefüllt an die oben genannte E-Mail-Adresse zu senden.
Die Gebühr für die Genehmigung beträgt zur Zeit 15,00 Euro je angefangene 30 Minuten und ist unmittelbar nach Zustellung der Genehmigung zu zahlen. Die Kosten des Aufbruches sind vom Antragsteller zu bezahlen.
Benötigte Unterlagen
Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag wird ein Lageplan im Maßstab 1:1.000 benötigt, in dem alle erforderlichen Angaben über die Lage, Breite, Länge und Tiefe des geplanten Aufbruches und über die Lage der eventuell zu versetzenden Straßenschilder und Beleuchtungsmasten enthalten sein müssen.
Organisationseinheiten
30.2 Straßen und Verkehr | |
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