Bei der Aufnahme einer neuen Wohnung innerhalb der Stadt Rhede ist jeder Einwohner verpflichtet, den Umzug dem Bürgerbüro als Einwohnermeldestelle mitzuteilen.
Personen, die eine Wohnung in Rhede beziehen, haben sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden. Hierzu wird im Bürgerbüro ein amtlicher Meldeschein ausgefüllt, der nur noch unterschrieben werden muss. Zieht eine Familie um, genügt es, wenn eine Person dem Ummeldeschein unterschreibt.
Der Wohnungsgeber hat den Einzug schriftlich zu bestätigen (siehe Formular Wohnungsgeberbestätigung).
Außerdem muss (falls vorhanden) die Anschrift in der Fahrzeugscheinzulassungsbescheinigung Teil 1 geändert werden.
(Wird ein Neubau bezogen, ist direkt die Bestellung der Müllgefäße möglich).



