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Entwicklungsprogramme und -konzepte
Innenentwicklung und Innenverdichtung
Leitlinien für den Umgang mit Vorhaben der Innenentwicklung und Innenverdichtung
Aufgrund der Vielzahl von Anfragen und Anträgen, die bei der Verwaltung im Zusammenhang mit Vorhaben der Innenentwicklung und Innenverdichtung eingehen, hatten Politik und Verwaltung bereits Ende des Jahres 2012 vereinbart, dass Leitlinien für einen einheitlichen und für den Bürger nachvollziehbaren Umgang mit diesen Vorhaben entwickelt werden sollen. Die Leitlinien sollen gewährleisten, dass Bauvorhaben der Innenentwicklung und -verdichtung, welche ein wesentliches Ziel der Stadtentwicklung darstellen, nicht in jedem Einzelfall unterschiedlich behandelt, sondern mit einer gewissen Strategie und einheitlichen Herangehensweise verfolgt werden.
Diese Leitlinien wurden zwischenzeitlich verwaltungsseitig erarbeitet und vom Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt in seiner Sitzung am 16.01.2013 als Grundlage und Richtschnur für künftiges Verwaltungshandeln bzw. für politische Entscheidungen beschlossen.
Die Leitlinien sind in drei Fallgruppen unterteilt: Fall A – Wiedernutzbarmachung von brachgefallenen Flächen, Fall B – Behutsame Nachverdichtung älterer Wohngebiete durch An- oder Ausbauten und Fall C – Nachverdichtung älterer Wohngebiete durch Hinterlandbebauung mit freistehenden Wohngebäuden. Für alle drei Fallgruppen sind Praxisbeispiele aus den letzten Jahren aufgeführt. Die Leitlinien bestehen aus vereinheitlichen Prüfabläufen, die je nach Prüfergebnis zur Realisierung des Vorhabens auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen führen können, im Einzelfall - bei fehlenden städtebaulichen oder rechtlichen Voraussetzungen - aber auch dazu führen können, dass sich das Vorhaben als nicht realisierbar herausstellt.
Bei aller erstrebenswerter Vereinheitlichung der Beurteilung von Vorhaben der Innenentwicklung können die Leitlinien nur als Grundlage und Richtschnur für Verwaltungshandeln und politische Entscheidungen angesehen werden. Die unabhängige Planungshoheit des Rates wird durch die Leitlinien in keiner Weise berührt.
Einzelhandelsentwicklungskonzept
Die Einzelhandelsentwicklung in Deutschland wird seit Jahren durch anhaltende strukturelle Veränderungsprozesse geprägt. Sowohl die konzeptionelle Ausrichtung und das Erscheinungsbild als auch die räumliche Struktur dieses Wirtschaftssektors haben sich in den vergangenen Jahrzehnten nachhaltig gewandelt. Aufgrund veränderter Standort- und Objektanforderungen sind zahlreiche Einzelhandelsstandorte außerhalb der gewachsenen Zentren entstanden, wodurch die Innenstädte in ihrer Funktionalität und Attraktivität oftmals an Bedeutung eingebüßt haben. Auch die Zielvorstellung einer wohnortnahen und dezentralen Grundversorgung der Bevölkerung ist aufgrund der Konzentrationsprozesse im Einzelhandel zunehmend schwieriger zu erhalten bzw. zu realisieren.
Für die Funktionalität sowie Attraktivität gewachsener Zentren mit ihrem vielfältigen Angebot an Versorgungsstrukturen, Dienstleistungs- und Gastronomieangeboten sowie öffentlichen Einrichtungen kommt dem Einzelhandel eine zentrale Bedeutung zu. Die Zentren sind oftmals nicht nur Versorgungsschwerpunkt einer Stadt oder Gemeinde, sondern auch Kommunikations- und Identifikationspunkt für viele Bürger. Es besteht daher ein öffentliches sowie privates Interesse am Erhalt sowie der Förderung der Funktionsfähigkeit und der Nutzungsvielfalt der Zentren mit ihren örtlichen Besonderheiten. Dies bedeutet, dass städtebauliche Fehlentwicklungen wie Leerstände, Trading-down-Prozesse oder Mindernutzungen und damit einhergehend ein Attraktivitätsverlust der Zentren vermieden werden sollen. Die Einzelhandelsentwicklung ist daher auf geeignete Standortbereiche zu lenken, ohne zugleich über Gebühr in den marktwirtschaftlichen Standortwettbewerb eingreifen zu wollen.
Städtebauliche Zielvorstellungen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen sind somit in ein ausgewogenes und zugleich verträgliches Verhält-nis zu stellen. Der räumlichen Steuerung insbesondere des großflächigen Einzelhandels sowie der Sicherung und Entwicklung zukunftsfähiger Angebotsstrukturen durch die Kommunen kommt eine wesentliche Rolle zu. Dies geschieht letztlich vor dem Hintergrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen.
Die Stadt Rhede sieht sich innerhalb dieses Spannungsfeldes unterschiedlicher Zielsetzungen vor der Aufgabe, eine auf die ortsspezifische Situation abgestimmte Gesamtkonzeption mit verbindlichen Aussagen zur zukünftigen räumlich-funktional ausgewogenen Steuerung der örtlichen Einzelhandelsentwicklung zu erarbeiten, um so zum Erhalt und zur Entwicklung städtebaulich schützenswerter Nutzungs- und Standortstrukturen beizutragen. Als fachlicher Beitrag zur Bauleit- und Stadtentwicklungsplanung soll das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept daher wesentliche städtebauliche Zielvorstellungen zur Einzelhandelsentwicklung auf Basis der aktuellen gesetzlichen Grundlagen des Bundes bzw. des Landes formulieren.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan legt grundsätzlich fest, wie die Flächen im gesamten Stadtgebiet genutzt werden sollen, zum Beispiel durch die Landwirtschaft, für das Gewerbe, für den Wohnraum oder für Gemeinbedarfseinrichtungen. Da eine Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes für das gesamte Stadtgebiet sehr zeit- und arbeitsintensiv ist, wird dies in der Regel alle 15 bis 20 Jahre durchgeführt. Häufiger sind Änderungen für kleinere Teilbereiche im Stadtgebiet.
Bei der hier abgebildeten Fassung des Flächennutzungsplanes handelt es sich nicht um den ausgefertigten, wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Rhede, sondern um ein Arbeitsexemplar, in das die seit Wirksamwerden des Gesamtplanes erfolgten Änderungen eingepflegt wurden. Er dient somit lediglich zur Übersicht.