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Anmeldung eines Zwischenzählers zum Abzug von Spreng- und Brauchwassermengen
Wassermengen, die nachweisbar nicht dem Abwasserkanal zugeführt werden, können auf Antrag von den Schmutzwassergebühren abgezogen werden.
Der Nachweis der Wasserschwundmengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Der Gebührenpflichtige ist verpflichtet, den Nachweis durch eine auf seine Kosten eingebaute, fest installierte und geeignete Abwasser-Messeinrichtung, einen geeichten Wasserzähler oder durch Vorlage nachprüfbarer Unterlagen zu führen. Der Einbau einer Abwasser-Messeinrichtung oder eines Wasserzählers ist der Stadt Rhede mitzuteilen. Spezielle Empfehlungen für den Kauf oder den Einbau von Messeinrichtungen oder Wasserzählern können nicht gegeben werden.
Der Wasserzähler muss alle 6 Jahre gemäß den §§ 12 bis 14 i.V.m. dem Anhang B Nr. 6.1 der Bundeseichordnung durch einen neuen, geeichten Wasserzähler ersetzt werden.
Einen zur Erfassung der Wassermengen installierten Zwischenzähler können Sie ganz einfach über das unten stehende Formular anmelden.
Mir ist bekannt, dass bei unrichtigen Angaben eine rückwirkende Veranlagung im Rahmen der gesetzlichen Fristen erfolgen kann.