Mit Veröffentlichung der Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW vom 30. März 2020 treten die vordatierten Allgemeinverfügungen der Stadt Rhede zu den in der Verordnung aufgeführten Maßnahmen außer Kraft. Mit dem aktuellen Amtsblatt (Ausgabe 9/2020) wurden die entsprechenden Verfügungen aufgehoben. Es gilt fortan nur die Verordnung des Landes NRW.
Inhaltsbereich
Sie sind hier: StadtlebenVeranstaltungenVeranstaltungskalender
Verordnung des Landes NRW gilt für Rhede
Verordnung des Landes NRW gilt für Rhede
Am 30. März 2020 veröffentlichte das Land NRW die Corona-Schutz-Verordnung. Nachfolgend lesen Sie, was das für Rhede bedeutet:
Meldung vom 03.04.2020
<zurückSeite drucken