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Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreisen
Soweit die Tourist-Information der Stadt Rhede (im Folgenden „TI“ genannt) als Reiseveranstalter für Pauschalreisen tätig wird, gelten – in Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a-y BGB – zwischen Ihnen als Reisendem (im Folgenden „Gast“ genannt) und uns die untenstehenden Allgemeinen Reisebedingungen. Diese werden Inhalt des zwischen uns zustande gekommenen Vertrages.
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Organisationseinheiten
10.2 Fachabteilung: Marketing und Logistik | |
Rathausplatz 9 46414 Rhede Telefon: 02872 930-0 Telefax: 02872 930-450 E-Mail: Info@Rhede.de | Montag bis Freitag: 8.00–12.30 Uhr Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Rhede sind selbstverständlich auch nachmittags nach vorheriger Terminvereinbarung zu erreichen! |