Hunde, die im Stadtgebiet von Rhede gehalten werden, müssen zur Hundesteuer angemeldet werden.
Wer gilt als Hundehalter?
Als Hundehalter gilt,
- wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen zum Zwecke der persönlichen Lebensführung in seinem Haushalt aufgenommen hat.
- wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung aufgenommen hat, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Hund in einer anderen Stadt / Gemeinde versteuert wurde.