Inhaltsbereich
1. Nachtrag Haushalt 2022
Die Haushaltssatzung kann formal nur durch Änderungssatzung angepasst werden, die nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) den Titel "Nachtragssatzung" trägt (§ 81 GO NRW).
Insbesondere die Anpassung beziehungsweise Neuaufnahme von Investitionsauszahlungssummen für die Sanierung und Optimierung des Gebäudes der Gesamtschule und den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen zur Bodenbevorratung machen es notwendig, die Haushaltssatzung zu verändern.
Gleichzeitig wurden konkrete (Durchführungs-) Beschlüsse des Rates der Stadt Rhede und seiner Fachausschüsse insbesondere für die Bereitstellung von Plätzen im Rahmen der Kindertagesbetreuung sowie die finanziellen Auswirkungen von Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen berücksichtigt.
Für die Nachtragssatzung gelten die Vorschriften für die Haushaltssatzung entsprechend (unter anderem Aufstellung durch den Kämmerer, Bestätigung durch den Bürgermeister, öffentliche Auslegung des Entwurfs der Nachtragssatzung, Beschlussfassung durch den Rat, Anzeigeverfahren gegenüber der Kommunalaufsicht, öffentliche Bekanntmachung).