Die Entsorgungsgebühren werden dem jeweiligen Eigentümer über dem Grundbesitzabgabenbescheid berechnet.
Die Gebühren werden für die Entsorgung des Klärschlammes aus einer Kleinkläranlage bzw. einer abflusslosen Grube erhoben.
Gebührensatz 2019:
- Kleinkläranlage: 29,31 € je m³
- abflusslose Grube: 14,81 € je m³
Für eine vergebliche Anfahrt wird eine zusätzliche Gebühr von 25,50 € je angefangene halbe Stunde berechnet.