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Sicherung und Lenkung des Straßenverkehrs

Allgemeine Informationen

Unter der  "Sicherung und Lenkung des Straßenverkehrs" werden sämtliche Maßnahmen verstanden, die den fließenden Verkehr störungsfrei und sicher ablaufen lassen und den ruhenden Verkehr (Parkplätze) effektiv gestalten. 

Zu den Leistungen des Produktes gehören:  

  • Verkehrssicherung, -lenkung und -regelung
  • Überwachung des ruhenden Verkehrs
  • Parkraumbewirtschaftung
  • ÖPNV-Angebote

Für den fließenden Verkehr sind wesentliche Wirkungsziele: 

  • Mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere auf Schulwegen, weniger Unfälle, weniger schwere Folgen von Unfällen, weniger Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkte (Priorität 1)
  • Zügiger, störungsfreier Verkehrsfluss, weniger Lärm und Abgase, hohe Wohn- und Aufenthaltsqualität (Priorität 2)

Für den ruhenden Verkehr sind wesentliche Wirkungsziele 

  • geführenfreie Parkplätze für Kunden in der Innenstadt, Belegung zu Haupteinkaufszeiten bei maximal 95 Prozent
  • Parksuchverkehr in der Innenstadt reduzieren
  • keine Langzeitparker zu Geschäftszeiten auf öffentlichen Parkplätzen innerhalb des Parksuchrings
  • Reduzierung von Ordnungswidrigkeiten durch Kontrollen, Hinweise, Verwarnungen, Bußgelder

Bitte beachten Sie:  

Haben Sie von einer Überwachungskraft für den ruhenden Verkehr eine Verwarnung erhalten, so überweisen Sie bitte das bezeichnete Verwarnungsgeld unter Angabe des aufgedruckten Kassenzeichens auf eines der angegebenen Konten der Stadtkasse Rhede ein.  

Sofern Sie mit dem Verwarnungsgeld nicht einverstanden sind, reichen Sie bitte umgehend den beiliegenden Anhörungsbogen ausgefüllt an die Stadt Rhede zurück. 

Rechtsgrundlage

Straßenverkehrsgesetz  

Straßenverkehrsordnung  

Straßenverkehrszulassungsordnung  

Verordnung zur Bestimmung der für Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden  

Regionalisierungsgesetz NRW

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