15.004 Karten müssen bis spätestens 24. April 2022 verteilt sein. Wer bis zu diesem Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im Bürgerbüro der Stadt Rhede nachfragen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 25. bis zum 29. April für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Wahlberechtigt für die Landtagswahl ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Monaten seinen Wohnsitz im Wahlgebiet innehat. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Die Wahlbenachrichtigung sollte zusammen mit dem Personalausweis zur Wahl mitgebracht werden.
Auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist der Wahlraum angegeben, in dem die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgeben können. Alle zwölf Wahllokale sind barrierefrei zugänglich.
In diesem Jahr gibt es in Rhede keinen repräsentativen Wahlbezirk. Daher erhalten alle Wähler die gleichen Stimmzettel. Die Stimmzettelanlieferung erfolgt erst am Gründonnerstag, so dass frühestens ab dem 19. April 2022 im Bürgerbüro gewählt werden kann, beziehungsweise Briefwahlunterlagen versandt werden können.
- Hinweis zu Wahlbezirk 12: Die Bürgerinnen und Bürger aus Büngern und Krommert wählen zur Landtagswahl in diesem Jahr im Gebäude der Büngerntechnik am Stangenkamp 2 in Büngern
Wer am Wahltag nicht in seinem Wahllokal wählen kann oder möchte, sollte rechtzeitig vorher einen Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen beantragen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindet sich der Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen.
Der Antrag kann bis zum zweiten Tag vor der Wahl, Freitag, 13. Mai bis 18.00 Uhr, schriftlich oder persönlich im Bürgerbüro gestellt werden. Die Wahlbenachrichtigungskarte und der Personalausweis sind mitzubringen.
Wer für jemand anderen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen (befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte). Die bevollmächtigte Person darf allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro der Stadt Rhede abholen oder die Briefwahl direkt an Ort und Stelle ausüben.
Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist ein QR-Code mit dem Link zur Internetseite und zum elektronischen Wahlscheinantrag aufgedruckt. Dieser elektronische Wahlscheinantrag ist ebenfalls über einen Link auf der Internetseite www.rhede.de/wahlen zu erreichen. Die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist bis zum 11.05.2022 möglich. Die Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten nach Prüfung auf dem Postweg zugesandt.
Damit die Stimmabgabe per Brief gültig ist, muss der Wahlbrief bis spätestens 18.00 Uhr am Wahlsonntag bei der Stadt Rhede eingegangen sein. Wer einen Antrag per Post (zum Beispiel mittels Wahlbenachrichtigungskarte) stellt, sollte die Postlaufzeiten beachten. Die Wahlbriefe werden innerhalb von Deutschland von der Deutsche Post AG unentgeltlich befördert.
Zuzüge nach Rhede oder Fortzüge haben Auswirkungen auf das Wahlrecht. Alle Personen, die vor der Wahl zu- oder fortziehen, können sich dazu im Bürgerbüro oder auf unserer Internetseite informieren.
Das Bürgerbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
während der Osterferien:
Montag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
ab dem 25. April 2022:
montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
freitags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und
jeden 1. und 3. Samstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros unter Telefon 02872/930-102 zu erreichen.