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Absage auch von Veranstaltungen unter 1.000 Besucherinnen und Besucher

vom 14.03.2020, 16:18 Uhr

Aufgrund aktueller Entwicklungen und Erkenntnislagen, insbesondere der stark zunehmenden Ausbreitung   von SARS-CoV-2, ist grundsätzlich auch in den Fällen von Veranstaltungen unter 1.000 erwarteten Besu­cherinnen und Besuchern bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmern davon auszugehen, dass keine Schutzmaßnahmen getroffen werden können, die gleich effektiv aber weniger eingriffsintensiv sind, als die Veranstaltung nicht durchzuführen.

Meldung vom 14.03.2020Letzte Aktualisierung: 01.04.2020
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