Masken – wer und wo?
Das Tragen einer textilen Mund-Nasen-Bedeckung ist für Gäste in geschlossenen Räumlichkeiten der Gastronomie verpflichtend. Dies gilt nicht am Sitzplatz. In Biergärten müssen Gäste grundsätzlich keine Maske tragen.
Das Personal einer Gastwirtschaft welches Kontakt zu Gästen hat, muss ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Wer darf zusammen am Tisch sitzen?
Weiterhin dürfen an einem Tisch maximal zehn Personen zusammensitzen – oder Personen aus zwei Hausständen bzw. Verwandte in gerader Linie. Für die Gäste besteht Sitzplatzpflicht. Reservierungen sollen soweit möglich genutzt werden.
Wie lange haben die Gaststätten geöffnet?
In Rhede dürfen die Gaststätten aus Gründen des Infektionsschutzes maximal bis 24 Uhr öffnen. Dies gilt für Außen- und Innengastronomie.
Was gilt bei Hochzeiten und Geburtstagsfeiern?
Feste mit vornehmlich geselligem Charakter sind bei einem herausragenden Anlass (z. B. Jubiläum, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags-, Abschlussfeier) mit höchstens 150 Teilnehmern in Gaststätten zulässig. Die Zahl 150 bezieht sich ausschließlich auf die Feiernden und nicht auf das Personal oder Dienstleister.
Das Abstandsgebot und eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gelten dabei nicht, soweit geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und Kontaktdatenverfolgung sichergestellt sind.
Die Feier hat in einem vom übrigen Gastverkehr abgetrennten Raum statt zu finden. Tanzen und Thekenbetrieb ist zulässig. Das Service-Personal und andere Dienstleister müssen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Kontaktdatenerhebung
Die Kundenkontaktdaten (Name, Adresse und Telefonnummer) jedes Gastes sowie die Zeiträume seines Aufenthaltes sind für jede Tischgruppe – unter Einholung des Einverständnisses des Gastes – zu erfassen. Gäste, die sich weigern ihre Daten zu hinterlegen, müssen das Lokal verlassen – hier greift das Hausrecht der Wirtin bzw. des Wirtes. Die erfassten Daten sind von der Betreiberin bzw. vom Betreiber vier Wochen aufzubewahren.
Darf ich Billiard, Dart oder Karten spielen?
Grundsätzlich ja, sofern Kontaktflächen regelmäßig – mindestens einmal täglich – gereinigt bzw. desinfiziert werden und sich die Gäste vor dem Spielen die Hände waschen bzw. desinfizieren.
Was ist ansonsten bezüglich Desinfektion zu beachten?
Gäste müssen sich unmittelbar nach Betreten der Gastronomie (Innen- und Außengastronomie) die Hände waschen bzw. bei Bedarf desinfizieren.
Die Gastwirtin/der Gastwirt muss unter anderem alle Kontaktflächen wie Stühle, Tische oder Speisekarten nach jedem Gebrauch (Gästewechsel) mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger reinigen.
Abstände Tische/Stühle
Tische und Stühle sind so anzuordnen, dass zwischen den Tischgruppen mindestens ein Abstand von 1,5 Metern liegt. Gemessen wird der Abstand von Stuhllehne zu Stuhllehne der jeweiligen Tischgruppe.