- Maskenpflicht am Sitz- und Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen und sonstigen Veranstaltungen und bei Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen – darüber hinaus wird überall dort, wo der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann, das Tragen einer Maske dringend empfohlen – das gilt insbesondere für die Fußgängerzonen
- Begrenzung der Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen (Sport, Theater, Kino usw.) auf 100 Personen ab 4. Tag der Feststellung der „Gefährdungsstufe 2“, wenn kein besonderes Konzept beim Gesundheitsamt vorgelegt wurde (damit wäre sonst eine Teilnehmerzahl bis 500 im Freien bzw. 250 Innenraum möglich)
- Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum (Straßen, Plätze, Grünanlagen u.ä.) auf maximal 5 Personen oder wie bisher Personen aus 2 häuslichen Gemeinschaften oder ausschließlich Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Eheleute, Lebenspartner
- Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr für Gastronomiebetriebe sowie für den gleichen Zeitraum ein generelles Verkaufsverbot von Alkohol
- Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Feste aus herausragendem Anlass auf 10 Teilnehmer im öffentlichen Raum (z. B. Gaststätten). Zudem wird dringend empfohlen, Treffen in privaten Räumen auf ein Minimum zu beschränken.
Die Allgemeinverfügung des Kreis Borken stellt das Erreichen der "Gefährdungsstufe 2" fest und damit auch, dass die o.a. Landesvorgaben ab Donnerstag, 22.10.2020 für das Kreisgebiet Borken gelten.