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Allgemeinverfügung des Kreises Borken vom 21.10.2020

Nach der aktuell gültigen CoronaSchutzVerordung des Landes NRW (in der Fassung vom 17.10.2020) treten mit Erreichen der "Gefährdungsstufe 2" (dem Inzidenzwert von 50) strengere Schutzmaßnahmen in Kraft. Nach der aktuell gültigen CoronaSchutzVerordung des Landes NRW (in der Fassung vom 17.10.2020) treten mit Erreichen der "Gefährdungsstufe 2" (dem Inzidenzwert von 50) strengere Schutzmaßnahmen in Kraft. Gemäß der heute, 21.10.2020 veröffentlichten Allgemeinverfügung des Kreis Borken gelten diese ab Donnerstag, 22.10.2020.

Meldung vom 21.10.2020Letzte Aktualisierung: 22.10.2020
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