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Allgemeinverfügung des Kreises Borken vom 26.03.2021

Kreis Borken. Das Land NRW hat am 26. März 2021 die neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die ab Montag, 29. März, landesweit gilt. Darin ist nun konkretisiert, dass die bundesweit vereinbarte „Notbremse“ nun in allen Kreisen und kreisfreien Städten greift, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen mit ihrer Inzidenz über 100 liegen.

Meldung vom 27.03.2021Letzte Aktualisierung: 30.03.2021
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