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Allgemeinverfügung des Kreises vom 21.10.2020 aufgehoben

Mit dem Amtsblatt vom 3. November hat der Kreis Borken die Allgemeinverfügung des Kreises vom 21.10.2020 zur Feststellung der Gefährdungsstufe 2 nach §15a CoronaSchVO aufgehoben.

Meldung vom 03.11.2020Letzte Aktualisierung: 06.11.2020
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