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Allgemeinverfügung des Kreises vom 21.10.2020 aufgehoben
Allgemeinverfügung des Kreises vom 21.10.2020 aufgehoben
Mit dem Amtsblatt vom 3. November hat der Kreis Borken die Allgemeinverfügung des Kreises vom 21.10.2020 zur Feststellung der Gefährdungsstufe 2 nach §15a CoronaSchVO aufgehoben.
Meldung vom 03.11.2020Letzte Aktualisierung: 06.11.2020
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