Darüber hinaus hat das Land NRW angekündigt, in Schulen wie in Kitas eine Notfall-Betreuung für Kinder, deren Erziehungsberechtigte bzw. Betreuungsperson eine unentbehrliche Schlüsselperson ist, zu gewährleisten. Diese Betreuung soll erfolgen, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung nicht gewährleistet werden kann. Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere:
Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. Die Unentbehrlichkeit ist der betreffenden Einrichtung gegenüber durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachzuweisen.
Für schulpflichtige Kinder nimmt den Nachweis das jeweilige Schulsekretariat entgegen. Für Kinder, die Kindertageseinrichtungen besuchen, erfolgt dies über die jeweiligen Einrichtung.
Weitere Informationen zu diesem Sachverhalt werden nach der nächsten Bürgermeisterkonferenz am Montag, 16. März veröffentlicht.