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- Für einen Zutritt gilt die 2G-plus-Regelung.
- Es finden keine Tanzveranstaltungen statt.
- Die Kapazität (Anzahl der Gäste) wird beschränkt.
- Daher werden die Gäste gebeten vorab zu reservieren.
- Die Sperrstunde beginnt um 20.00 Uhr.
„Wir freuen uns, dass wir uns mit beteiligten Wirtinnen und Wirten auf diesen guten Kompromiss einvernehmlich verständigen konnten.“, betont Christian Anschlag vom Fachbereich Bau und Ordnung der Stadt Rhede die gute Zusammenarbeit und weist daraufhin, dass diese Regeln ausschließlich für „reine Schankwirtschaften“ gelten. „Schank- und Speisewirtschaften“ oder „Speisewirtschaften“ fallen nicht unter diese Regelung. Dort gelten die „gängigen“ Coronaschutzregeln und die vorgezogene Sperrstunde von 20 Uhr entfällt.
Für die Zeit nach Weihnachten haben die Regierenden weitere Verschärfungen der Corona-Regeln angekündigt. So heißt es in dem am 21. Dezember 2021 gefassten Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz: „Um die neue Welle mit der Omikron-Variante zu bremsen, sind weitere Beschränkungen der Kontakte auch für Geimpfte und Genesene nötig. Insbesondere Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen sind in der gegenwärtigen Lage nicht zu verantworten. Daher sind spätestens ab dem 28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal 10 Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist also auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.“
Eine konkrete Ausgestaltung der Ankündigungen in Form einer geänderten Coronaschutzverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen liegt derzeit noch nicht vor.