Der Städte- und Gemeindebund NRW hat im Februar dieses Jahres eine überarbeitete Mustersatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung herausgegeben. Die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Rhede wurde in Anlehnung an diese Mustersatzung angepasst.
Die Neufassung enthält vor allem strukturelle Änderungen, um den Bestimmtheitsanforderungen der Rechtsprechung Rechnung zu tragen. So werden nun beispielsweise Gehwege und Fahrbahnen eindeutig voneinander unterschieden und definiert. Zudem wird die Winterwartung ausdrücklich und ausführlich in einem eigenen Paragraphen geregelt.
Die Gebühren für die Reinigung und Winterwartung je Meter Grundstücksseite ändern sich nur wenig. So steigen diese beispielsweise für Straßen, die dem Anliegerverkehr beziehungsweise Fußgängerverkehr dienen von 1,96 Euro auf 2,03 Euro und für Straßen, die dem überörtlichen Verkehr dienen um 4 Cent von 1,03 Euro auf 1,07 Euro. Der Anstieg ist insbesondere auf den starken Wintereinbruch im Februar des Jahres 2021 zurückzuführen. Zudem wurde ein neues Streugerät sowie Schneeschild angeschafft.
Die ab 1. Januar geltende Satzung sowie ein Verzeichnis aller Straßen mit entsprechender Kategoriezuordnung steht unter www.rhede.de/strassenreinigung bereit.