Der entsprechende Ratsbeschluss soll in der Ratssitzung am 18.12.2019 gefasst werden. Die unter dem Titel „Grün statt Grau“ geführte Förderrichtlinie gilt zunächst für eine Testphase vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 2020.
Insgesamt 10.000 Euro stehen Rheder Unternehmen zur Verfügung, die Gewerbeflächen entsiegeln beziehungsweise begrünen. Gefördert werden unterschiedliche Einzelmaßnahmen, zum Beispiel die naturnahe Gestaltung durch dauerhafte Anpflanzungen oder Dach- beziehungsweise Fassadenbegrünungen. Die Unternehmen können auch verschiedene Maßnahmen kombinieren. Die maximale Gesamtförderung für ein Unternehmen beträgt 2.500 Euro je Förderzeitraum. Eine Kombination mit Förderprogrammen Dritter ist seitens der Förderrichtlinie „Grün statt Grau“ erlaubt, sofern der Eigenanteil des Antragstellers mindestens 10 % beträgt. Nicht gefördert werden unter anderem Maßnahmen, die bereits vor der Bewilligung der Fördermittel begonnen worden sind sowie Maßnahmen, die auf Grund einer öffentlich-rechtlichen beziehungsweise gesetzlichen Verpflichtung durchgeführt werden müssen.
Die Einführung dieser Förderrichtlinie ist ein Baustein einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Stadtentwicklung – einem wesentlichen Ziel der Stadt Rhede: Entsiegelte und begrünte Flächen, Dach- und Fassadenbegrünungen leisten einen Beitrag zur Anpassung an veränderte klimatische Bedingungen, verbessern die Luftqualität, indem Luftverunreinigungen gebunden und herausgefiltert werden, tragen zum Artenschutz und Erhalt der Biodiversität bei, nehmen Regenwasser auf und können Energiebedarfe senken. Sie leisten somit nachhaltige, wirtschaftliche, ökologische und klimatische Funktionen.