Die Stadtverwaltung Rhede kontrolliert diesen wieder seit dem 11. Mai – inklusive der Parkscheibenüberwachung.
Mit den Änderungen des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs ab 28. April gelten auch für den ruhenden Verkehr neue Bußgelder: Das Bußgeld für Parken ohne Parkscheibe wurde auf 20 Euro, das Parken auf Parkplätzen für E-Fahrzeuge sowie Parken auf Geh-/Radwegen auf 55 Euro erhöht.
Die Stadtverwaltung Rhede bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, sich auch beim ruhenden Verkehr an die geltenden Regeln zu halten.