Auf Grund der aktuellen Entwicklung der Sars-CoV-2-Pandemie gelten seit 2. November in NRW und somit auch in Rhede verschärftere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Diese Kontakteinschränkungen werden aktuell aber noch nicht ausreichend beachtet. Zudem steigt die Zahl der Corona-Kranken deutschlandweit – aber auch im Kreis Borken und in den letzten Tagen auch in Rhede – stark an.
Hubert Wewering, Beigeordneter der Stadt Rhede und Leiter des städtischen Krisenstabs sieht die Entwicklung mit Besorgnis: „Wir befinden uns aktuell in einer sehr ernsten Lage der Pandemie. Ein Ende dieser ist nicht in Sicht. In den nächsten Wochen müssen wir alles dafür tun, dass sich das Virus nicht unkontrolliert verbreitet. Es kommt jetzt darauf an, die Infektionsketten zu unterbrechen. Das Allerwichtigste ist Disziplin – vor allem bei privaten Zusammentreffen. Diese waren in den letzten Wochen oft Auslöser von lokalen Corona-Ausbrüchen.“
Die wichtigsten derzeit geltenden Regeln im Überblick:
- Kontaktreduzierungen in der Öffentlichkeit: Es sind Treffen nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Auch hier gilt: insgesamt maximal zehn Personen.
- Freizeiteinrichtungen sind geschlossen beziehungsweise dürfen nicht stattfinden: Kulturstätten, Museen und ähnliche Einrichtungen, Messen, Trödelmärkte, Spielhallen, Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbäder und Fitnessstudios sowie ähnliche Einrichtungen
- Einzelhandel bleibt geöffnet: Die Anzahl von gleichzeitig in Geschäften anwesenden Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche nicht übersteigen.
- Gastronomiebetriebe sind geschlossen. Ausnahme: Lieferung oder Abholung von Speisen und Getränken für den Verzehr zu Hause.
- Dienstleistungen und Heilberufe: Dienstleistungen wie Gesichtsbehandlungen, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sind untersagt. Medizinisch notwendige Behandlungen, bei Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Hörgeräteakustikern, Optikern oder orthopädischen Schuhmachern bleiben weiter möglich.
- Dienstleistungen des Friseurhandwerks und der Fußpflege bleiben unter bestehenden Auflagen zur Hygiene erlaubt.
Des Weiteren gilt die erweiterte AHA-Regel: Abstand von mindesten 1,5 Metern halten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmaske tragen, Corona-Warn-App nutzen und geschlossene Räume regelmäßig lüften.
Neben der Einhaltung dieser Regeln und Maßnahmen gilt es vor allem auch im privaten Bereich die Kontakte zu reduzieren. Die Empfehlung hier lautet klar: die Regeln, die für Treffen in der Öffentlichkeit gelten, sollten auch für Zusammentreffen in privaten Räumlichkeiten gelten. Aus Sicht des Rheder Krisenstabs kommt es jetzt auf gegenseitige Rücksichtnahme an: „Jeder Rheder Bürger kann dazu einen Beitrag leisten“, erklärt Hubert Wewering und hofft, dass private Kontakte in den nächsten Wochen auf ein Minimum runtergefahren werden.
Wie bereits im Frühjahr wird ein Sicherheitsdienst verstärkt die Einhaltung der Maßnahmen und Regeln im öffentlichen Raum in Rhede kontrollieren. Die jeweils gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW sowie weitere Informationen rund um die Sars-CoV2-Pandemie finden Sie unter folgendem Link.