Benötigte Unterlagen für die Rentenantragstellung:
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Rentenantrag?
Wenn Ihr Versicherungskonto vollständig ist, also keine Lücken mehr hat, bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- das Familienstammbuch mit den Geburtsurkunden Ihrer Kinder
- Ihre Krankenversicherungskarte, die Sie bei einem Arztbesuch benötigen (es geht um Ihre Versichertennummer sowie die Krankenkassennummer, die darauf angegeben sind)
- Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen seit dem 01.01.1995
- Ihre aktuellste Rentenauskunft einschließlich Versicherungsverlauf
- Angaben darüber, ob Sie andere Sozialleistungen beziehen (zum Beispiel Hinterbliebenenrente, Unfallrente, Leistungen der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit, Arbeitslosengeld II / Sozialgeld, Sozialhilfe / Grundsicherung
- Angaben darüber, ob Sie andere Versorgungsbezüge erhalten (zum Beispiel Beamten-Pension, Betriebsrenten, Zusatzrenten oder ähnliches)
- Ihre Bankverbindung (Geldinstitut, BIC, IBAN) (Bankkarte beziehungsweise Kontoauszug)
- Ihre persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke
Zusätzlich
bei einer Altersrente für Schwerbehinderte
- den Schwerbehindertenausweis oder die Bescheinigung des Versorgungsamtes
bei einer Rente wegen Erwerbsminderung
- Name, Adresse aller behandelnden Ärzte, Krankenhäuser oder Kur- beziehungsweise Rehakliniken mit Angaben darüber, wann Sie dort in Behandlung waren
- Aufstellung aller gesundheitlichen Störungen
- Ihren beruflichen Werdegang (kurze Auflistung aller bisher ausgeübten Berufe in zeitlicher Reihenfolge)
bei Witwen- oder Witwerrenten
- die Sterbeurkunde sowie die Heiratsurkunde im Original
- falls noch nicht nachgewiesen: Unterlagen über Berufsausbildung der / des Verstorbenen im Original (zum Beispiel Lehrvertrag, Ausbildungs- / Gesellenprüfungszeugnis)
- die letzte Rentenanpassungsmitteilung der / des Verstorbenen (wenn noch keine Rente bezogen wurde: alle Rentenversicherungsunterlagen der / des Verstorbenen)
- falls die / der Verstorbene Beamtin / Beamter war: das Festsetzungsblatt über die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten
- Ihre eigene Rentenversicherungsnummer
- die Anschrift der Krankenkasse der / des Verstorbenen (wenn noch keine Rente bezogen wurde: Angaben zu allen Krankenkassen in den letzten 25 Jahren)
- Angaben darüber, ob Sie eigene Einkünfte haben (zum Beispiel Rente jedweder Art, Arbeitsverdienst, Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Lohnersatzleistungen, Vermögenseinkommen; gegebenenfalls bitte Unterlagen im Original mitbringen)
- Angaben darüber, ob Sie andere Sozialleistungen beziehen (zum Beispiel eine Unfallhinterbliebenenrente, Arbeitslosengeld II / Sozialgeld, Sozialhilfe / Grundsicherung; gegebenenfalls bitte Unterlagen im Original mitbringen)
bei Waisen- beziehungsweise Halbwaisenrente zusätzlich
- die Sterbeurkunde sowie die eigene Geburtsurkunde im Original
- Bescheinigung über Beginn und voraussichtliches Ende der Schulausbildung (gegebenenfalls Semesterbescheinigung) oder Berufsausbildungsvertrag im Original
- falls Wehr- oder Zivildienst geleistet wurde: Dienstzeitbescheinigung
- nur für eine Waise, die das 18. Lebensjahr schon vollendet hat: Angaben darüber, ob die Waise eigene Einkünfte hat (gegebenenfalls bitte Unterlagen im Original mitbringen)
Falls Ihr Versicherungskonto noch Lücken hat, bringen Sie bitte zur Kontenklärung folgende Unterlagen im Original mit:
- die Geburtsurkunden Ihrer Kinder
- Nachweise über Beschäftigungszeiten, die noch nicht erfasst sind (Entgeld-, Lohn- oder Aufrechnungsbescheinigungen, Sozialversicherungsnachweise, Arbeitsbücher oder ähnliches)
- Belege über Zeiten eines Schul-, Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulbesuchs ab dem 17. Lebensjahr (zum Beispiel Zeugnisse, Schulbescheinigungen, Studienbücher)
- Unterlagen über Ausbildungszeiten (Lehrvertrag, Gesellenbrief, Kaufmannsgehilfenbrief)
- Bescheinigungen von Krankenkassen und Ärzten für Zeiten der Krankheit
- Nachweise vom Arbeitsamt für Zeiten der Arbeitslosigkeit
- Nachweise über Zeiten im Ausland
Stadt Rhede, Fachabteilung 20.3 Soziale Leistungen und Integration, Rathausplatz 9, 46414 Rhede
Ansprechpartner/Ansprechpartnerin
Herr Üffing Zimmer 138 Telefon 02872/930-138 Fax: 02872/930 49-138 E-Mail: T.Ueffing@Rhede.de
Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
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Frau Ueffing Zimmer 136 Telefon: 02872/930-136 Fax: 02872/930 49-136 E-Mail: S.Ueffing@Rhede.de
Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
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